Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Musikschulen

Was wird gefördert?

Eine Landesförderung können alle öffentlichen Musikschulen erhalten, die den Kriterien des KGST-Gutachtens zur Musikschule genügen.

Es gibt folgende Förderungen:

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Fördermittel werden vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Die Anträge sind bei der örtlichen Bezirksregierung zu stellen, die die Anträge prüft und Fördergelder bewilligt.

Der Antrag ist an die

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.07
Domplatz 1-3
48143 Münster

zu richten. Anträge sind digital über das Portal Kulturweb zu stellen:
KULTUR.web Online-Antragsverfahren Login (nrw.de).

Bis zur vollständigen Umstellung auf das digitale Antragsverfahren ist für die Schülerbelegungsförderung auch eine papiergebundene Antragstellung möglich. Das notwendige Antragsformular wird den öffentlichen Musikschulen zur Verfügung gestellt.

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

Die öffentlichen Musikschulen werden bezüglich der Antragsmöglichkeiten und der entsprechenden Fristen benachrichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die mitgeteilten Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d.h., dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).

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