Stetoskop mit Geldscheinen

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Beihilfe


Zahnbehandlung

Zahnbohrer und Spiegel

© Sebastian Duda/Fotolia

Zahnmedizin dient der Erhaltung und der Sanierung des Gebisses. Außerdem bewirkt die medizinische Zahnbehandlung Schmerzlinderung und umfasst  Zahnersatz, Mundheilkunde und Kieferheilkunde. Notwendige Aufwendungen sind in bestimmtem Umfang beihilfefähig.


Zahnersatz


Kieferorthopädische Behandlung


Implantatversorgung


Schwellenwertüberschreitung bei Zahnbehandlung


Zahnersatz bei gesetzlich versicherten Tarifbeschäftigten

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Bearbeitungsstand

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. sechs Wochen ab Antragsstellung.
Die Anweisung zur Auszahlung der bewilligten Beihilfe erfolgt mit Ausdruck des Beihilfebescheides. Daher ist es möglich, dass die Beihilfe auf Ihrem Konto ist, bevor der Beihilfebescheid bei Ihnen eingeht.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs oder Bearbeitungsstands von Anträgen keine telefonischen Nachfragen stellen. Jedes dieser Telefonate bindet Bearbeitungszeit der Sachbearbeiter/-innen, die dann nicht zur Antragsbearbeitung genutzt werden kann. Ebenso tragen Sie ganz erheblich zur Beschleunigung bei, wenn Sie (insbesondere nicht sehr hohe) Rechnungen/Rezepte zunächst sammeln. Eine Einreichung von Anträgen mit nur einem einzigen Beleg bitten wir nach Möglichkeit zu vermeiden (beachten Sie dabei jedoch die Frist zur Einreichung von Belegen innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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