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Muss mein Kind in die Schule?
Unterrichtspflicht bei Sturm, Glatteis, Schnee oder Starkregen
Sturm, Glatteis oder Schnee - bei extremen Wetterlagen kann der Schulweg für Schülerinnen und Schüler schwierig werden. Besonders in der Winterzeit kann dann der Schulweg ein zu hohes Risiko für Unfälle sein. Aber wer entscheidet darüber, ob ein Kind zur Schule muss oder ob Distanzunterricht stattfindet?
Die Antwort darauf gibt der Unwetter-Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB). Kurz gesagt: Für die Region entscheiden die Bezirksregierungen. Landesweit kann das Schulministerium NRW das Ruhen der Präsenzpflicht anordnen. Im Einzelfall können auch die Eltern darüber entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist.
Die Bezirksregierungen
Die Bezirksregierungen in NRW und das Schulministerium erhalten unmittelbar Meldungen über extreme Witterungsverhältnisse vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Das kann bei Starkregen, schweren Sturm- bis hin zu Orkanböen, schweren Gewittern, starkem Schneefall oder Glatteis der Fall sein. Auf Grundlage dieser Meldungen in Verbindung mit den Empfehlungen des DWD entscheidet das Krisenmanagement der jeweiligen Bezirksregierung nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des Schulministerium, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz für eine betroffene Region angekündigt werden soll.
Das Schulministerium NRW
Wenn ein Unwetter das ganze Bundesland NRW betrifft, kann das Schulministerium auch über den landesweiten Präsenz-Unterricht entscheiden. Für Schülerinnen und Schüler, die trotz eines eventuellen Ausfalls des Präsenzunterrichts in der Schule erscheinen, ist eine angemessene Betreuung in der Schule zu gewährleisten. So haben Lehrkräfte, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst in der Schule anzutreten.
Ersatzschulen und Ergänzungsschulen empfiehlt das Schulministerium, sich entsprechend des für öffentliche Schulen festgelegten Ausfalls von Unterricht in Präsenz zu verhalten.
Erziehungsberechtigte
Weiterhin gilt jedoch auch, dass die Eltern für ihr Kind entscheiden, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern also morgens für sich entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In solchen Fällen ist die Schule jedoch zu informieren.
Weitere Informationen
- Weitergehende Informationen zu dem Thema auf der Homepage des MSB (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- BASS 2023/2024 - 18-29 Nr. 9 Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen (schul-welt.de) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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