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Grundschulen, Förderschulen
Grundschulen
Die Grundschule ist eine gemeinsame Schule für alle Kinder.
Als gemeinsame Schule für alle Kinder spiegelt sich in der Grundschule die Vielfalt der Gesellschaft wider. In den Grundschulen begegnen sich Kinder mit vielfältigen individuellen Begabungen, unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft sowie mit unterschiedlichen religiösen und kulturellen Orientierungen. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie lernen unterschiedlich schnell, unterschiedlich viel und benötigen dafür unterschiedliche Lernwege und Lernstrategien. Die Grundschule nutzt diese Vielfalt als Chance für das gemeinsame Lernen. Sie wird produktiv für die Schul- und Unterrichtsentwicklung genutzt und bereichert das Schulleben. Als Lernort bietet die Grundschule ein möglichst wohnortnahes Bildungsangebot.
Die Grundschule führt die Kinder von den mehr spielerischen Formen des Lernens im Elementarbereich an systematischere Formen des schulischen Lernens heran und gestaltet das Lernangebot nach Inhalt und Form passend zu den individuellen Lernvoraussetzungen und Möglichkeiten. Bereits erworbene fachliche und methodische sowie soziale und personale Kompetenzen werden weiterentwickelt und bilden die Grundlage für ein lebenslanges Lernen. Lernfreude, Erfolgszuversicht und Leistungsmotivation zu bewahren und zu entwickeln sowie eine bewusste, reflexive Einstellung zum eigenen Lernen zu gewinnen, spielen dabei eine besondere Rolle.
Grundlegendes Prinzip ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.
Obere Schulaufsicht für Grundschulen
Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 41 für die Grundschulen im Regierungsbezirk zuständig. Die Aufgaben des Dezernates beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulämter und der Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Im Regierungsbezirk Münster gibt es 401 Grundschulen, in denen aktuell ca. 94.600 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Untere Schulaufsicht für Grundschulen
Die untere Schulaufsicht liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind deshalb für alle Angelegenheiten einzelner Kinder und alle Fragen, die sich aus Problemen der Einzelschule ergeben, erste Ansprechpartner.
Rechtsvorschriften
Verwandte Themen
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Weitere Links
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Grundschulen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Inklusion (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Ganztag im Primarbereich (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Broschüre „Die Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Serviceagentur "ganztägig lernen" (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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