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Schwerbehindertenrecht


Fachaufsicht

Hand zeigt auf Gesetzestext

© Nick Stabel/Fotolia

Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen circa 500.000 Verfahren bearbeitet, um eine Behinderung oder gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen. Für eine einheitliche Rechtsanwendung hat die Bezirksregierung Münster die Fachaufsicht in Nordrhein-Westfalen über die kommunalen Leistungsträger, soweit diese Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchführen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Die Fachvorgaben für die Verfahren werden von der Bezirksregierung entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen erstellt und nachgehalten. Dies gilt auch für den Bereich des Verfahrensrechts und des Sozialdatenschutzes. Die Zuständigkeit für die vorgenannten Bereiche erstreckt sich ebenfalls auf Eingaben und Beschwerden in Einzelfällen.

Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte

Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Auch Mehraufwendungen für Hilfsgeräte, die viele Menschen mit Behinderungen im Alltag benötigen, können dort beantragt werden.

Rechtsvorschriften

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Kontakt

Für Fragen zu Ihrem Wider­spruchs­verfahren im Schwer­behinderten­recht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

0251 411-3382

Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr

und

Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr



Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungs­antrag, zu Nach­weisen für die Finanz­behörden sowie zur Ausweis­ausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wert­marke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgaben­träger, den Kreis oder die kreis­freie Stadt, in dem/der Sie leben.

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