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Schwerbehindertenrecht


Fragen und Antworten

Behinderte Menschen haben ein Recht auf besondere staatliche Leistungen. Diese Leistungen sollen es ihnen ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben besser teilnehmen zu können. Dadurch sollen die Nachteile, die Menschen mit Behinderungen haben, möglichst ausgeglichen werden. Entscheidend dabei ist, in welchem Maß die Beeinträchtigungen den Menschen davon abhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist (Sozialgesetzbuch IX, § 2, Absatz 1).


Was bedeutet der Grad der Behinderung?


Wie wird der Grad der Behinderung festgelegt?


Wann ist ein Mensch schwerbehindert?


Wie läuft das Antragsverfahren ab?


Wie lange dauert ein Feststellungsverfahren?


Mein Gesundheitszustand hat sich verschlimmert. Was soll ich tun?


Mein Gesundheitszustand hat sich verbessert. Was muss ich tun?


Wozu dient der Schwerbehindertenausweis?


Ab welchem Datum ist Ihr Schwerbehindertenausweis gültig?


Wie erhalte ich einen Schwerbehindertenausweis?


Wo und wie wird mein Schwerbehindertenausweis verlängert?


Gibt es einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis?


Was ist bei Verlust des Schwerbehindertenausweises zu tun?


Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung der Feststellungsbehörde nicht einverstanden bin?

Rechtsvorschriften

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Kontakt

Für Fragen zu Ihrem Wider­spruchs­verfahren im Schwer­behinderten­recht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

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Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr

und

Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr



Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungs­antrag, zu Nach­weisen für die Finanz­behörden sowie zur Ausweis­ausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wert­marke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgaben­träger, den Kreis oder die kreis­freie Stadt, in dem/der Sie leben.

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