Tastatur

Hauptinhalt

Energieversorgung


Planfeststellungsverfahren
Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)

Informationen zum Planfeststellungsverfahren

Errichtung und Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 500/000/000 Dorsten-Marl (DoMa) einschließlich aller notwendigen technischen Einrichtungen sowie landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Vorhabenträgerinnen:  
Open Grid Europe GmbH (OGE)
Kallenbergstr. 5
45141 Essen

und

Nowega GmbH
Anton-Bruchausen-Straße 4
48147 Münster

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Anhörungsverfahren

hier: Auslegung der Planunterlagen

Die Vorhabenträgerinnen Open Grid Europe GmbH (OGE) und Nowega GmbH beabsichtigen als Projektpartnerinnen den Neubau der Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa). Hintergrund ist der Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Deutschland, um die Erzeugerregionen mit den Verbrauchsregionen zu verbinden. Die Leitung beginnt an der „Station Dorsten“ und verläuft in östlicher Richtung über die Molchschleusenstation in Marl (Oelder Weg) mit Weiterführung in den Chemiepark Marl.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom

03.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024

und ist vorher durch ortsübliche Bekanntmachung in den Städten Dorsten, Marl, Haltern am See, Recklinghausen und Telgte angekündigt worden.

Einwendungen

Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben bei den v. g. Städten sowie bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden können.

Die Einwendungsfrist endet am 02.09.2024.

Einwendungen können auch auf elektronischem Wege, wie folgt erhoben werden:

  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms-nrw.de-mail.de
  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de.

Hinweis: Die Übersendung einer Einwendung (auch im gescannten Format) mittels einfacher E-Mail ist nicht ausreichend und bleibt daher unberücksichtigt.

Planunterlagen

An dieser Stelle können die Planunterlagen vom 03.07.2024 bis zum 02.08.2024 eingesehen werden.

Datenschutzhinweise

Aufgrund von Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Form der Weitergabe von nicht anonymisierten personenbezogenen Daten in Einwendungen an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, auf die „Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren“ verwiesen. Diese Hinweise können hier aufgerufen werden: 

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}