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Luftfahrtpersonal – Überblick
Nur ausgebildetes Luftfahrtpersonal mit entsprechenden Lizenzen und Berechtigungen darf Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge oder Ballone führen. Die Bezirksregierung als zuständige Luftfahrtbehörde ist für die Aufsicht über die Ausbildung von Luftfahrtpersonal zuständig. (...) Luftfahrtpersonal – Überblick