Energiewende

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Energiewende in der Region


Beratung der Unteren Immissionsschutzbehörden
Regional-Initiative Wind

Windräder

© gemeinfrei/Pixabay

In Nordrhein-Westfalen genehmigen und überwachen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Regionalinitiative Wind (RIW) bei der Bezirksregierung Münster unterstützt die Zulassungsbehörden bei den komplexen Genehmigungsverfahren, um diese zu optimieren und zu beschleunigen. Hierzu vernetzten wir die drei kreisfreien Städte und fünf Kreise des Regierungsbezirkes, damit die Verfahren einheitlich durchgeführt und Problemlösungen gemeinsam erarbeitet werden. Die Regional-Initiative Wind ist dem Dezernat 53 – Immissionsschutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz – der Bezirksregierung Münster zugeordnet.

Für Antragstellende und Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte die richtigen Anlaufstellen.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass in dieser Legislaturperiode weitere 1.000 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen entstehen sollen. Für unseren Regierungsbezirk bedeutet das – nach Größe und potentiellen Flächen – 222 neue Anlagen. Die Kreise und Städte sind dabei auf einem guten Weg.

 

Entwicklung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Regierungsbezirk Münster

Entwicklung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Regierungsbezirk Münster © Bezirksregierung Münster

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Aufgaben der Bezirksregierung Münster

Die Bezirksregierung berät die Unteren Immissionsschutzbehörden zu juristischen und fachlichen Fragestellungen im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und stellt im Rahmen ihrer Bündelungsfunktion themenübergreifende Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Zu diesem Zweck arbeitet die Regional-Initiative Wind mit anderen Dezernaten der Bezirksregierung eng zusammen, die sich mit der Planung von Windenergievorhaben beschäftigen.

Zum Thema Windenergie sowie zur Energiewende finden Sie weitere Informationen hier:

Die RIW beschäftigt sich mit den zahlreichen gesetzlichen Änderungen, die auf europäischer Ebene sowie von Bund und Land erlassen wurden. Diese betreffen diverse Rechtsgebiete und haben gemeinsam zum Ziel, den Windenergieausbau zu forcieren. Die wichtigsten Anknüpfungspunkte sind die Bereitstellung ausreichender Flächen zur Nutzung der Windenergie und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Einen Überblick über die relevanten gesetzlichen und planerischen Grundlagen bietet das folgende Schaubild:

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für den Ausbau Erneuerbarer Energien © Bezirksregierung Münster

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Mit dem zentralen WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land) hat der Bundesgesetzgeber sogenannte Flächenbeitragswerte als verbindliche Flächenziele festgesetzt. Erklärtes Ziel ist die Bereitstellung von 2 % der Gesamtfläche Deutschlands zur Nutzung der Windenergie. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dazu 1,8 % seiner Fläche bereitstellen; für die Gebietsausweisung sind im Regierungsbezirk Münster die Regionalplanung Münsterland und der RVR (Regionalverband Ruhr) zuständig. Korrespondierend legt das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fest, dass die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land bundesweit auf bis zu 160 Gigawatt im Jahr 2040 gesteigert werden soll.

Das WindBG enthält außerdem beschleunigende Verfahrenserleichterungen für Genehmigungsverfahren in ausgewiesenen Windenergiegebieten, für die im Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt wurde. Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der einzelnen Anlagen entfällt in diesen Gebieten die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die stark vereinfachte und standardisierte Artenschutzprüfung muss nur noch anhand der bei den Behörden vorliegenden Daten erfolgen. Liegen keine Daten vor oder reicht die Qualität der Daten nicht aus, können nur Maßnahmen zur Minderung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse und Standard-Minderungsmaßnahmen angeordnet werden. Dann hat der Betreiber eine Zahlung für Maßnahmen im Rahmen nationaler Artenhilfsprogramme zu leisten.

Im BauGB hat der Bundesgesetzgeber die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich modifiziert und ebenfalls an das System der bindenden Flächenausweisung des WindBG angepasst. Sobald eine Planungsregion das Erreichen des Flächenbeitragswertes feststellt, entfällt die Privilegierung außerhalb der Windenergiegebiete. So wird sichergestellt, dass der Windenergie ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt wird, andererseits der Ausbau aber nicht ungesteuert erfolgt. Daneben behalten die Kommunen die Möglichkeit, Vorhaben durch gezielte Bauleitplanung zu ermöglichen. Mit Erreichen des Flächenbeitragswertes ist also nicht Schluss mit dem Windenergieausbau; dann haben es die Gemeinden gemeinsam mit den Vorhabenträgern selbst in der Hand!

Weitere Erleichterungen sollen durch Änderungen im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) erreicht werden. Das Naturschutzrecht lässt nunmehr auch Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu und modifiziert auch im BNatSchG parallel zum WindBG das Artenschutzrecht. Die Gefährdung und Beeinträchtigung bestimmter kollisionsgefährdeter Brutvogelarten wird von nun an nach in Abständen gestaffelten Prüfbereichen beurteilt.

Aktuell befasst die RIW sich insbesondere mit dem Beteiligungsverfahren zur Regionalplanänderung und der Umsetzung des Erlasses zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit zu Ziel 10.2-13 des Entwurfs des Landesentwicklungsplans.

Bei Fragen zur Regionalplanänderung wenden Sie sich bitte an das Dezernat 32 (Regionalentwicklung), weitere Informationen zu Ziel 10.2-13 des LEP-Entwurfs und dem konkretisierenden Erlass erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hier:

„Genehmigungsverfahren für
Windenergieanlage dauert 7 Jahre“

Stimmt das wirklich?

Richtig ist: Die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen dauern im Schnitt länger als das BImSchG es vorsieht und sie dauern zu lang!

Sieben Jahre oder länger, wie es in der Berichterstattung der Presse oft heißt, dauern sie aber in aller Regel nicht. Die Zahlen unseres Monitorings wie auch die Daten der Fachagentur Wind zeigen: Im Schnitt wird eine Windenergieanlage innerhalb von etwa 8 Monaten genehmigt, nachdem vollständige Antragsunterlagen vorliegen.

Die deutlich höheren Zahlen kommen zustande, weil Investorinnen und Projektierer auch die Zeit mit in ihre Rechnung einstellen, die sie für die Flächensuche und Antragsvorbereitung weit vor der Antragstellung aufwenden. Auf diese Planungsphasen haben die Behörden aber nur einen sehr geringen Einfluss.

Hintergrund der Regional-Initiative Wind

Die Gründung der Regional-Initiative Wind beruht auf der gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of Intent“) des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunalen Spitzenverbände zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in NRW. Gemeinsames Ziel ist es, bis zum Jahr 2027 weitere 1.000 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen zu bauen.

Auf dieser Grundlage haben die Bezirksregierung Münster und die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks am 15. März 2023 in einer Erklärung für die gemeinsame Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine enge Zusammenarbeit und Kooperation über alle Verwaltungsebenen vereinbart.

Gruppenfoto der Unterzeichnenden

Gruppenfoto der Unterzeichnenden © Bezirksregierung Münster

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Weitere Informationen

Auf der Seite des Energieatlas NRW, der vom LANUV betreut wird, können Sie eine Vielzahl von Informationen unter dem Reiter „Wind“ über die Windenergie erhalten. Sie können z.B. die Anzahl der in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen über die Jahre einsehen. Sie können diese Ansicht auch eingrenzen auf Regionen. Auch sind dort Karten (Reiter Karten) hinterlegt, die eine Darstellung der betriebenen Windenergieanlagen bietet. Windenergieanlagen im Bezirk Münster (als Ausschnitt von NRW): Karte der Windenergieanlagen aus dem Energieatlas
Bitte achten Sie dabei auf den Stand der Daten.

Weitere Geoportale

Die Kreise führen zum Teil eigene Geoportale, auf der Sie eine kartografische Darstellung der Windkraftanlagen (errichtet, betrieben und im Genehmigungsverfahren) mit aktuellerem Stand erhalten:

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen (nicht abschließend), die wesentlich sind, bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen finden Sie in den folgenden Gesetzen:

Zusätzliche Informationen

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