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Schule und Bildung
Qualitätsanalyse
Die „Qualitätsanalyse“, die in anderen Bundesländern „Schulinspektion“ heißt, ist ein Verfahren der „externen Evaluation“. Evaluation bedeutet eine systematische Sammlung, Analyse und Bewertung von Informationen über schulische Arbeit.
Die Qualitätsanalyse ist für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen seit August 2006 verpflichtend. Ziel der Qualitätsanalyse ist es, durch ein Verfahren der externen Evaluation die Schule in ihrem eigenverantwortlichen systematischen Entwicklungsprozess, insbesondere der Unterrichtsentwicklung zu unterstützen. Ziel der Qualitätsanalyse ist, Schulen datengestützte Erkenntnisse über ihre schulische Arbeit zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre Weiterentwicklung nutzen können.
Die Schule erhält als Grundlage für die weitere schulische Entwicklung einen Qualitätsbericht mit den Ergebnissen der Qualitätsanalyse. Auf Wunsch der Schule werden Daten, Aussagen und Impulse des Qualitätsberichtes in einem weiteren Gespräch mit dem Qualitätsteam erläutert.
Bei der Qualitätsanalyse führen die Qualitätsprüfer der Bezirksregierungen die Evaluation durch. Die Qualitätsanalyse knüpft an die interne Evaluation oder Selbstevaluation an, in der die Schulen über die Fragestellungen, Ziele, Kriterien und die Auswertung der Evaluation selbst entscheiden und diese Evaluation auch selbst durchführen.
Das aktualisierte Qualitätstableau 2021 orientiert sich mit seinen Inhaltsbereichen, Dimensionen, Kriterien und aufschließenden Aussagen an der Struktur des überarbeiteten Referenzrahmens Schulqualität NRW 2020.
Insgesamt weist das aktualisierte Qualitätstableau NRW 75 Analysekriterien zu den Inhaltsbereichen 2, 3, 4 und 5 des Referenzrahmens Schulqualität NRW aus, davon sind 33 Kernkriterien für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und 42 weitere Analysekriterien.
Die vier Inhaltsbereiche gliedern sich wie folgt:
- Inhaltsbereich 2 Lehren und Lernen
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- Inhaltsbereich 4 Professionalisierung
- Inhaltsbereich 5 Führung und Management
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