Ausschnitt aus dem Regionalplan

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Regionalplanung


Regionalplan Münsterland

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Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept fest. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regional­planung, die unter­schied­lichen Flächen­ansprüche an den Raum zu koordi­nieren und zusammen­zubringen.

Der Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 27. Juni 2014 mit der Bekanntmachung wirksam. Seitdem wurde der Regionalplan Münsterland mehrfach geändert. Die umfangreichste Änderung erfolgte im Zuge des Verfahrens zur Anpassung an den Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Diese Änderung wurde am 31. März 2025 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 17. April 2025 wirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der Sachliche Teilplan Energie und der Sachliche Teilplan Kalkstein in den Regionalplan Münsterland integriert.

Inhalte des geltenden Regionalplans

Der Regionalplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 ROG). Sie konkretisieren und ergänzen die Vorgaben des LEP NRW und des BRPH. Die zeichnerischen Festlegungen erfolgen im Maßstab 1 : 50.000. Die Festlegungen des Regionalplans werden ergänzt durch Erläuterungskarten, Dokumentationsbögen und einen Umweltbericht (vgl. § 8 ROG), der beschreibt, wie sich der Raumordnungsplan auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kulturgüter etc.) voraussichtlich auswirken wird.


Textliche Festlegungen

Zeichnerische Festlegungen

Erläuterungskarten

Dokumentationsbögen

Umweltbericht

Verfahrensunterlagen

Bereiche für die Nutzung der Windenergie

Die Festlegungen des Regionalplans zur Nutzung der Windenergie greifen die aktuellen Entwicklungen und Bestrebungen auf Bundesebene zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land auf. Mit der Festlegung von Windenergiebereichen wird das regionale Teilflächenziel, das durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben und durch den LEP NRW für die Planungsregion Münster konkretisiert wird, erfüllt. In der nachfolgenden Erläuterungskarte sind alle Windenergiebereiche mit ihrer namentlichen Kennzeichnung dargestellt.

Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

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