Auswertungen in den alten Akten waren zeitraubend und mühselig. © Bezirksregierung Münster
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Umwelt und Natur
Wasserbuch
Im Wasserbuch dokumentiert die Bezirksregierung eigene wasserwirtschaftlich relevante Daten und die aus den Erlaubnissen anderer Behörden. Hinter der etwas altmodischen Bezeichnung verbirgt sich eine Datenbank, auf die Nutzer künftig auch online zugreifen können. Wöchentlich gehen circa 100 Erlaubnisse zur Grund- und Oberflächenwassernutzung ein, die die Mitarbeiter in das digitale Wasserbuch einpflegen.
Im Wasserbuch sind gemäß § 87 Wasserhaushaltsgesetz verzeichnet:
- Einleitungen in Grund- und Oberflächengewässer,
- Entnahmen von Grund- und Oberflächenwasser,
- Wasserschutzgebiete,
- Überschwemmungsgebiete,
- Aufstau und Absenken oberirdischer Gewässer,
- geothermische Nutzungen,
- die Verwendung von Recycling-Baustoffen,
- von gesetzlichen Regelungen abweichende Unterhaltspflichten und
- Zwangsrechte (Duldungspflichten).
Die Bezirksregierung und die nachgeordneten Behörden können anhand der Daten des Wasserbuchs sachgerecht abwägen, ob im Einzelfall die Interessen Einzelner dem Wohl der Allgemeinheit entgegenstehen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn zusätzliche Entnahmen in Wasserschutzgebieten versagt werden müssen, weil sonst die öffentliche Wasserversorgung gefährdet würde.
Darüber hinaus kommt die Behörde mit dem Wasserbuch ihrer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nach. Jeder – auch ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses – Informationen aus dem Wasserbuch erhalten (nach UIG). Mündliche Auskünfte sind in der Regel bei niedrigem Verwaltungsaufwand gebührenfrei, Ausdrucke und Kopien werden gegen Kostenerstattung erstellt.
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz-LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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