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Förderung
INTERREG V A
Das INTERREG-Programm Deutschland-Nederland fördert Projekte im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden. INTERREG ist ein Instrument der europäischen Kohäsionspolitik. Damit will die Europäische Union die Entwicklungsdifferenzen zwischen den europäischen Regionen mindern und ihren ökonomischen Zusammenhalt stärken. Finanziert wird INTERREG durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 wird INTERREG V A umgesetzt.
Steckbrief
Förderberechtigte
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.
- Im Wettbewerb stehende Unternehmen nur im Rahmen von Kooperationen mit Universitäten/Fachhochschulen/Forschungseinrichtungen/Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder
- Kooperationsprojekte von Unternehmen.
Förderbereiche
Grenzübergreifende Projekte in den Handlungsfeldern:
- Forschung, technologische Entwicklung und Innovation,
- grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen im soziokulturellen Bereich.
Konditionen
Gefördert werden Projekte, die grenzüberschreitenden Charakter haben, was durch gemeinsame Ausarbeitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsame Finanzierung und personelle Zusammenarbeit des Projektes durch die Projektpartner beider Länder gekennzeichnet ist.
Rechtsgrundlage
- Operationelles Programm 2014 – 2020
- Allgemeine Förderbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen des INTERREG V A-Programms Deutschland-Nederland
- EU-Verordnungen
Antragstellung
Der Projektantrag ist über das Monitoring-System des Programms einzureichen.
Informationen
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster
Bewilligungsbehörde
Bewilligende Stelle:
Koitka, Katrin
Telefon: 0251 411-1502
Telefax: 0251 411-81502
Ostendorf, Birgit
Telefon: 0251 411-1603
Telefax: 0251 411-81603
Wiering, Gunhild
Telefon: 0251 411-1533
Telefax: 0251 411-81533
Ansprechpartner in der Region:
EUREGIO e. V.
Enscheder Str. 362
48599 Gronau
Telefon: 02562 702-0
E-Mail: info@euregio.de
Fördergebiet
Das Fördergebiet des INTERREG V A-Programms Deutschland-Nederland erstreckt sich entlang der deutsch-niederländischen Grenzlinie. Sie misst zwischen Nordseeküste und Niederrhein 460 Kilometer. Im Programmgebiet leben mehr als 12 Millionen Menschen. Das Gebiet umfasst Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und Gebiete der niederländischen Provinzen Friesland, Groningen, Drenthe, Flevoland, Overijssel, Gelderland, Noord Brabant und Limburg.
Prioritäten des Programms INTERREG V A
Gefördert werden Projekte, die den INTERREG V A-Prioritäten entsprechen:
Priorität I – Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
- Agrobusiness/Food
- HTSM
- Energie/CO2-arme Wirtschaft
- Health/Life Sciences
- Logistik
- Sonstige Bereiche
Priorität II – Stimulierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen
- Arbeit, Ausbildung
- Natur, Landschaft, Umwelt
- Tourismus, Kultur
- Gesundheit, Innere Sicherheit, Verbraucher
- Netzwerkbildung
Fördermittel 2014 – 2020
Die Europäische Union fördert das INTERREG V A-Programm Deutschland-Nederland 2014 – 2020 mit circa 222 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. Nationale Ministerien, Provinzen und andere öffentliche Einrichtungen auf regionaler und lokaler Ebene stellen zusätzliche Fördermittel bereit. Insgesamt können somit bis 2020 fast eine halbe Milliarde Euro in grenzüberschreitende Projekte investiert werden.
Sechs Prozent der Gesamtmittel wurden vorab für die technische Durchführung des Programms reserviert. Mit Fokussierung auf die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sind:
- für die Priorität I circa 135 Millionen Euro (65 Prozent der EU-Fördermittel) und
- für die Priorität II circa 73 Millionen Euro (35 Prozent der EU-Fördermittel)
veranschlagt.
Abläufe
Strategische Initiativen
Neu im INTERREG V A-Programm Deutschland-Nederland sind die so genannten Strategischen Initiativen. Zur Umsetzung der Ziele im Bereich der Innovation wurde vereinbart, dass fünf Sektoren im Programmgebiet eine Schlüsselrolle spielen:
- Agrobusiness/Food
- Health & Life Sciences
- High Tech Systems & Materials (HTSM)
- Logistik
- Energie/CO2-Reduzierung
Für jeden dieser Sektoren wurde eine „strategische Initiative“ mit den wichtigsten Herausforderungen, Entwicklungen und grenzüberschreitenden Chancen in den einzelnen Sektoren erarbeitet. Sie bildet den Rahmen für alle Projekte, die in dem jeweiligen Sektor durchgeführt werden.
Abwicklung
Die Bezirksregierung Münster ist Bewilligende Stelle für das gesamte Programmgebiet. Die EUREGIO e. V. Gronau stellt die Bescheinigungsbehörde, die die Bewilligungen finanziell abwickelt. Antragsberatung und Projektbegleitung finden in den vier Euregios (EUREGIO, Euregio Rhein-Waal, euregio rhein-maas-nord und Ems-Dollart-Region) jeweils durch das Regionale Programmmanagement statt.
Für jede Euregio besteht ein Lenkungsausschuss, der über die Genehmigung der beantragten Bewilligungen entscheidet. Zusätzlich werden alle Projekte in Priorität I in dem sogenannten Innovatie-Overleg besprochen. In diesem Gremium erfolgt die inhaltliche Erörterung von Projektideen mit Programmpartnern und Fachleuten.
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