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Kommunalaufsicht, Wirtschaft


Sonstiges Wirtschaftsverwaltungsrecht

Richterhammer und Geldscheine

© Jiri Hera/Fotolia

Unter dem Begriff des sonstigen Wirt­schafts­verwaltungs­rechts werden Auf­gaben der Bezirks­regierung auf den Gebieten der Preis­aus­zeichnung und des Gewerbe­rechts zusammengefasst. Zu den Aufgaben der Behörde gehört zum Beispiel im Rahmen des Gewerbe­rechts die Aufsicht über die Ordnungsbehörden. Außerdem ist die Bezirks­regierung Ansprechpartnerin für Fragen zum Gaststättenrecht.


Preisauszeichnung


Gewerberecht


Einheitliche Ansprechpartner


Gaststättenrecht, Beschwerdestelle


Gewerberechtlicher Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes

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