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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bezirksregierung Münster setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung gilt für die unter www.bezreg-muenster.nrw.de veröffentlichte Website der Bezirksregierung Münster.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir immer bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Bezirksregierung Münster ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Innerhalb der Behörde gibt es Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Konformitätstatus

Eine Überprüfung unseres Internetauftritts ist im Speziellen durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit IT.NRW erfolgt. Die Website wird nach BITV/WCAG als "nicht konform" beurteilt, da einige Gestaltungselemente zu wenig Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund aufweisen.

Die Bezirksregierung Münster arbeitet derzeit an einer Umstellung des Internetangebots auf nrw.Gov/Drupal. Nach der Umstellung wird der Internetauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Nordrhein-Westfalen vereinbar sein.

Nicht barrierefreie Inhalte

Ein Problem, das durch uns behoben werden muss: die vielen PDF-Dokumente auf www.bezreg-muenster.nrw.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei.

Da es sich um Tausende von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Barrieren melden

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie die Onlineredaktion der Bezirksregierung Münster.

internet-redaktion@brms.nrw.de

Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen, damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik unseres Internetauftritts von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger bzw. die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der/dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Seite zu erreichen:

https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Diese Erklärung wurde erstellt am 22.08.2024. 

Zusätzliche Informationen

Downloads

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