Fischer in einem Fluss

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Umwelt und Natur


Fischerei

Elektrobefischung an einem Graben in der Isselniederung

Elektrobefischung an einem Graben in der Isselniederung, um den Schlammpeitzger nachzuweisen, der zu den gemäß FFH-Richtlinie geschützten Fischarten gehört. © Scheifhacken

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Die Bezirksregierung Münster als obere Fischereibehörde (OFB) wacht darüber, dass die rechtlichen Vorgaben für die Fischerei im Regierungsbezirk eingehalten werden. Ihr Ziel ist es, einen ökologisch guten Zustand der Gewässer zu erreichen und den artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen.

Aufgaben der oberen Fischereibehörde

Die Aufgaben der oberen Fischereibehörde ergeben sich in erster Linie aus den Vorschriften des Landesfischereigesetzes (LFischG) und der Landesfischereiordnung (LFischO).

Fachberatung

Angelvereine, Einzelpächter oder Fischereigenossenschaften können sich in fischereifachlichen Fragen von der oberen Fischereibehörde beraten lassen. Hierzu kann der Fischbestand mittels Elektrobefischungen erfasst und beurteilt werden.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Natura 2000)

In Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wirkt die obere Fischereibehörde bei der Bewertung der FFH-Fischbestände im Regierungsbezirk Münster mit. Zu den wichtigsten FFH-Fischarten im Münsterland gehören

  • Koppe,
  • Steinbeißer,
  • Schlammpeitzger,
  • Bachneunauge und
  • Flussneunauge.

Im Regierungsbezirk Münster gibt es zahlreiche FFH-Gebiete, in denen Fische wertbestimmende Arten sind. Bedeutende Gebiete sind zum Beispiel:

  • die Emsaue,
  • die Berkel,
  • der Eltingmühlenbach oder
  • die Lippeaue.
Koppe

Die nachtaktive, schwimmschwache Koppe ist verstärkt auf Deckungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Totholz, durchspülte Wurzeln, Steine oder Kiesbänke, angewiesen. © Edler/Bezirksregierung Münster

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Fischartenschutz, Hegepflicht

Das Fischereirecht verpflichtet die Gewässerbewirtschafter an allen Gewässern, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Für einzelne Gewässer mit hoher fischereilicher beziehungsweise ökologischer Bedeutung sind spezielle Hegepläne verpflichtend. Diese werden von der oberen Fischereibehörde genehmigt.

Zum Schutz der Fische kann die obere Fischereibehörde Gewässerabschnitte, die zur Erhaltung des Fischbestandes oder einzelner Arten von besonderer Bedeutung sind, als sogenannte Fischschonbezirke ausweisen. Beispiele hierfür sind Abschnitte der Steinfurter Aa in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld mit der Zielart Steinbeißer und Abschnitte der Berkel im Kreis Borken mit der Zielart Koppe.

Die obere Fischereibehörde kann außerdem Hegepflichtigen den Besatz mit ganzjährig geschützten Fischen und Neunaugen (auch Krebsen und Muscheln) genehmigen.



Zielartengewässer für Lachs und Aal


Fischereiabgabe


Fischereifachliche Stellungnahmen


Fischwege – Einrichtungen zum Fischaufstieg und Fischabstieg


Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Rechtsvorschriften

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