Das Positionspapier wurde von Regierungspräsident Andreas Bothe (re.) und Dr. Jochen Grütters (li.), stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter des IHK-Standorts Emscher-Lippe, an die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes NRW sowie Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, übergeben. © Bezirksregierung Münster
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Energiewende in der Region
Energiewende
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Watt's up ist der neue Newsletter der Bezirksregierung Münster zur Energiewende im Münsterland und der Emscher Lippe-Region. Der Newsletter erscheint monatlich an dieser Stelle und auf LinkedIn.
Ausgaben
03/2025 März-Newsletter
Newsletter Energiewende 03/2025
Seit der bislang letzten Ausgabe unseres Newsletters zur Energiewende im Januar dieses Jahres gibt es wieder einiges Neues zu berichten. So haben wir als Bezirksregierung Münster seitdem nicht nur unseren nächsten Factsheet, der sich diesmal um Solarenergie dreht, veröffentlicht, sondern auch mit der Info-Veranstaltung „Photovoltaik im bebauten Raum“, die Solarenergie als Schlüssel zur urbanen Energiewende beleuchtet hat, einen tollen und wertvollen Austausch zwischen verschiedenen Akteuren gehabt.
Unser Dezernat für Naturschutz hat außerdem einen Beitrag verfasst, in dem es um die Wiederherstellungsverordnung des Europäischen Parlaments zur Wiederherstellung der Natur, bezogen auf die Energiewende, geht.
Wir wünschen viel Spaß und Information beim Lesen des Newsletters aus März 2025:
Die Wiederherstellungsverordnung der EU – Was kommt da auf uns zu?
In der Arbeitsgruppe Energiewende haben wir uns näher mit der Wiederherstellungsverordnung der EU beschäftigt und uns gefragt, welche Auswirkungen diese auf den Ausbau erneuerbarer Energien hat.
Die Wiederherstellungsverordnung der EU – oder auch „Nature Restoration Law“ – ist nach zähen Verhandlungen, zahlreichen Wendungen und letztlich der Zustimmung Österreichs am 18.08.2024 in Kraft getreten. Als Verordnung gilt sie unmittelbar – eine Umsetzung in nationales Recht braucht es nicht! Übrigens ist die Wiederherstellungsverordnung nicht vom Himmel gefallen. Mit ihr setzt die EU ihre Verpflichtungen aus internationalen Abkommen um, sie ist Kernstück der EU-Biodiversitätsstrategie und ein wichtiger Bestandteil des European Green Deals – genauso wie das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Die Wiederherstellungsverordnung setzt – anders als die bestehenden Naturschutzrichtlinien der EU wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie – erstmals auf klare Zeit- und Flächenvorgaben. Bis 2030 müssen auf 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden; bis 2050 folgen Wiederherstellungsmaßnahmen in allen wiederherstellungsbedürftigen Ökosystemen.
Dabei heißt Wiederherstellung keinesfalls ein Zurück in den Urzustand. Vielmehr geht es darum, die Ökosysteme stabiler zu machen – gegenüber dem Klimawandel, aber auch gegenüber anderen äußeren Einflüssen. Umfasst sind im Gegensatz zu den bestehenden Naturschutzrichtlinien der EU nicht nur die Schutzgebiete oder die Flüsse, sondern alle relevanten Ökosysteme – also intensiv genutzte wie die der Land- und Forstwirtschaft. Ziele gibt es auch für städtische Ökosysteme. Hier darf sich – bezogen auf die nationale Gesamtfläche – bis 2030 der Anteil städtischer Grünflächen nicht verkleinern. Auch sollen bis 2030 drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden.
Diese Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten nun zügig in einem Nationalen Wiederherstellungsplan konkretisieren. Er ist das zentrale Element der Wiederherstellungsverordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Er enthält Maßnahmen, Gesamtfläche und Zeitplan und muss den Zeitraum bis 2050 abdecken. Doch so richtig viel Zeit bleibt den Mitgliedstaaten für dessen Aufstellung nicht. Bis zum 01.09.2026 muss der 1. Entwurf der EU-Kommission vorgelegt werden. Bund und Länder sind daher gerade intensiv mit der länder- und ressortübergreifenden Koordination beschäftigt, bevor weitere Akteure sowie die breite Öffentlichkeit eingebunden werden.
Was aber bedeutet die Wiederherstellungsverordnung nun für die Energiewende? Mehr Restriktionen in Genehmigungsverfahren? Mehr Aufwand? Als Teil des European Green Deals hat die EU bei der Wiederherstellungsverordnung den Ausbau erneuerbarer Energien – mit einem leichten Vorteil für diesen – bereits mitgedacht. Demnach liegt der Ausbau der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Die Aufstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans ist mit der Ausweisung von Infrastrukturgebieten zu kombinieren, wobei die Funktionsweise dieser Gebiete nicht beeinträchtigt werden darf. Wiederherstellungsmaßnahmen und die Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien sollen möglichst kombiniert werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen von einzelnen Verboten der Wiederherstellungsverordnung sowie verfahrensrechtliche Erleichterungen für Projekte von überwiegendem öffentlichen Interesse, also auch für solche der Energiewende. Mehr Restriktionen sind also eher weniger zu erwarten – mehr Aufwand schon.
Insofern werden wir die Aufstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans soweit möglich begleiten und so zu sinnvollen Synergien zwischen Wiederherstellungsmaßnahmen und dem Ausbau erneuerbarer Energien beitragen.
Photovoltaik als Schlüssel zur urbanen Energiewende
Kommunale Akteure tauschten sich zum Thema Photovoltaik mit der Bezirksregierung Münster aus.
Die Energiewende im urbanen Raum. Darum ging es im Kern bei einer Info-Veranstaltung Mitte Februar, zu der Regierungspräsident Andreas Bothe in die Bezirksregierung Münster eingeladen hatte. „Lichtblick: Photovoltaik als Schlüssel zur urbanen Energiewende.“ So lautete der offizielle Titel. Rund 50 Vertreter:innen aus den Kommunen sowie weitere Expert:innen zu dem Thema waren dabei.
„Die Energiewende im urbanen Raum ist ein Thema von enormer Bedeutung“, stellte die bei der Bezirksregierung für den Bereich mitverantwortliche Hauptdezernentin, die auch Mitglied der federführenden Arbeitsgruppe Energiewende ist, Friederike Wemmer, schon bei der Begrüßung der Gäste heraus. Der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien sei eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung sowohl der bundesweiten als auch der nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele, so Wemmer weiter. Für die Photovoltaik Energie gebe es dabei in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes das Ziel der Anhebung der installierten Leistung auf 215 Gigawatt. Der erforderliche Zubau solle dabei je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen erfolgen.
Bei dem Austausch ging es vor allem auch darum, welche Potenziale der bereits bebaute Raum für den Photovoltaikausbau bietet und wie diese nutzbar gemacht werden können. Nach der Begrüßung durch Friederike Wemmer referierte zunächst Michaela Gellenbeck von der Bezirksregierung Münster dazu, warum die Installierung von Photovoltaikanlagen im bebauten Raum grundsätzlich eine gute Idee sei. Best Practice Beispiele aus der Region stellten danach die Bürgermeister aus Dülmen und Lotte, Carsten Hövekamp und Philip Middelberg vor. Darüber hinaus zeigten Dr. Oliver Karnau vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie Kai Wiegelmann von Green Formula Capital, Ideen für eine gelingende Nutzung von Photovoltaik Energie in ihren Bereichen auf.
Nach einer kurzen Pause folgten dann, bevor sich die Teilnehmenden noch ausreichend persönlich austauschen konnten, Vorträge über die rechtliche Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik im bebauten Raum.
Friederike Wemmer bedankte sich in ihrem Schlusswort bei allen Teilnehmenden für das Interesse an dem Format und machte deutlich, dass die Weiterverfolgung der in der Veranstaltung aufgezeigten Ideen wichtig sei, „damit wir gemeinsam unsere Ziele im Bereich der Energiewende erreichen werden.“
Neuer Factsheet veröffentlicht: Solarenergie
Wie schon in der Newsletter-Ausgabe Januar angekündigt, wird die Arbeitsgruppe Energiewende Factsheets veröffentlichen und aktualisieren, um über Themen wie Photovoltaik, nachhaltigen Wasserstoff, Biomasse, Energienetze u.v.m. im Regierungsbezirk Münster zu berichten. In den Factsheets finden sich Informationen zu zentralen rechtlichen Grundlagen, zum Genehmigungsverfahren bis hin zu Beratungsangeboten der Bezirksregierung Münster. Nach dem ersten Factsheet zum Stand der Windenergie finden Sie unter dem folgenden Link nun den zweiten Facthsheet zum Thema Solarenergie:
01/2025 Aus- und Rückblick
Themen & Termine 2025
Neujahrgruß der Arbeitsgruppe Energiewende der Bezirksregierung Münster
Verbunden mit den besten Wünschen für 2025 möchten wir uns im Namen der Arbeitsgruppe Energiewende zum Jahresanfang für das Interesse an unseren Angeboten und Ihr Engagement für die Energiewende bedanken. Lassen Sie uns bereits jetzt einen ersten Blick auf Themen und Termine des Jahres 2025 werfen – und in einem Rückblick darauf schauen, was die Arbeitsgruppe im Jahr 2024 bereits erfolgreich anschieben konnte. Eines steht fest: Auch in diesem Jahr gilt es für unsere Region gemeinsam mit voller Energie die Energiewende weiter voranzutreiben.
Eine allgemeine Vorstellung der Arbeitsgruppe Energiewende in Video-Form finden Sie auf unserem Instagram-Account:
Ausblick auf 2025:
- Januar 2025: Regierungspräsident Andreas Bothe wird das Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen besuchen, um sich einen persönlichen Eindruck der Implementierung des neuen Bildungsgangs "Mechatroniker:in mit Differenzierungsschwerpunkt Wasserstoff" zu machen
- Februar 2025: Die ursprünglich für Dezember geplante Veranstaltung der Arbeitsgruppe Energiewende „Lichtblick: Photovoltaik als Schlüssel zur urbanen Energiewende“ findet in den Räumlichkeiten unserer Behörde statt
- April 2025: Mitwirkung beim „Wärmekongress Münsterland: Gemeinsam vom Plan zur Wende“ auf dem maakwi-Campus in Heek. Veranstalter ist u.a. die Initiative „Münsterland ist Klimaland“, von der Regierungspräsident Andreas Bothe die Schirmherrschaft innehat.
- Zweite Jahreshälfte: Dritter Wasserstoff-Gipfel (aktuell in Planung)
- Über das Jahr 2025 verteilt wird die Arbeitsgruppe Energiewende Factsheets veröffentlichen und aktualisieren, um über Themen wie Photovoltaik, nachhaltigen Wasserstoff, Biomasse, Energienetze u.v.m. im Regierungsbezirk Münster zu berichten. In den Übersichten finden sich Informationen zu zentralen rechtlichen Grundlagen, zum Genehmigungsverfahren bis hin zu Beratungsangeboten der Bezirksregierung Münster. Sie werden auf der Homepage herunterladbar sein. Einen ersten Factsheet zum Stand der Windenergie im Regierungsbezirk Münster hat die Arbeitsgruppe bereits veröffentlicht. Gute Nachrichten: Der Regierungsbezirk Münster ist NRW-weit führend bei der Erzeugung von Windenergie. Weitere Informationen:
Diese Themen konnten im Jahr 2024 bereits angeschoben werden:
Nicht nur mit Blick auf die energiepolitischen Aspekte kann man 2024 sicherlich als sehr herausforderndes Jahr bezeichnen. Es gibt aber durchaus auch Positives hervorzuheben: Das Jahr wird in Erinnerung bleiben als das, in dem der Startschuss für das deutsche Wasserstoff-Kernnetz offiziell fiel. Im Sinne der Transformation des Energiemarktes ist das durchaus als Meilenstein zu betrachten. Zudem finden die Themen Speicherung, Recycling und die Dekarbonisierung industrieller Prozesse immer mehr Beachtung. Dies alles zeigt, dass der Wille die Energiewende zu meistern ungebrochen ist, der Umbauprozess konsequent weiterverfolgt und die dafür notwendigen Rahmenbedingung weiter konkretisiert werden.
- März 2024: Austausch mit Ministerin Neubaur im Regionalrat zum Windenergie-Ausbau: Der Regionalrat Münster hat sich in seiner Sitzung mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und stellvertretenden Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, zum Ausbau der Windenergie im Münsterland ausgetauscht. Dabei stellten die Mitglieder des Regionalrats vor allem Fragen zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes und Übergangsreglungen zu Zielen des Landesentwicklungsplans. Weitere Themen waren Freiflächenphotovoltaik, Stromleitungen und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung.
- Mai 2024: Beschluss in der H2 Working Group zur Erarbeitung eines Wasserstoff Positionspapiers für die Region: Die „Working Group“ der IHK Nord Westfalen und der Bezirksregierung Münster kam mit Wasserstoff-Akteur:innen aus dem Regierungs- und Kammerbezirk, aus Niedersachsen sowie aus den Niederlanden zusammen, um gemeinsame Verabredungen für die Erarbeitung eines Positionspapiers „Wasserstoff“ zu treffen.
- Mai 2024: Klimagipfel Münsterland in der Bezirksregierung Münster: 65 Kommunen haben sich im Rahmen des Klimagipfels Münsterland in unserer Behörde zu mehr lokalem Klimaschutz und zu einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit bekannt. Gemeinsam unterzeichneten sie das Kommuniqué „Münsterland ist Klimaland – Wir sind dabei!“. Als gemeinsame Veranstaltung hatten der Münsterland e.V., die Münsterland-Kreise, die Stadt Münster und die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, den Klimagipfel organisiert, unterstützt wurden sie dabei durch uns. Weitere Informationen:
- Juni 2024: Zweites Forum der Bürgermeister:innen: Zum zweiten Mal trafen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden und Städte aus dem Regierungsbezirk in unserer Behörde zum Forum der Bürgermeister:innen. An einer von sieben Stationen stellte die Arbeitsgruppe Energiewende ihre Arbeit vor und unterstrich dabei die regionalen Bezüge. Die Bürgermeister:innen hatten zudem Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich zu konkreten Bedarfen beraten zu lassen.
- Juli 2024: Die IHK Nord Westfalen stellt der AG Energiewende das grenzüberschreitende Projekt "Tech.Land" zur Ausschöpfung des Technologie- und Innovationspotentials der Region vor. Tech.Land verfolgt das Ziel, die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu meistern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Region zu steigern. Thematische Schwerpunkte des Tech.Land-Programms sind die Themenfelder Energie (Batterieforschung und Wasserstoff), Kreislaufwirtschaft, Advanced Manufacturing und Robotik sowie Gesundheit und MedTech.
- Mitte August: Erfolgreiche Implementierung des neuen Bildungsgangs "Mechatroniker:in mit Differenzierungsschwerpunkt Wasserstoff" am Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen. Die Dekarbonisierung weckt bei zahlreichen Betrieben des Regierungsbezirks das Interesse am Energieträger „Wasserstoff“ und die Nachfrage nach auf den Umgang mit Wasserstoffanwendungen spezialisierten Fachkräften.
- Oktober 2024: Nordrhein-Westfalen will die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden. Dabei spielt Wasserstoff neben grünem Strom eine zentrale Rolle. Die H2 Working Group hat das Positionspapier „H2-Hochlauf in der Technologie- und Anwenderregion“ beschlossen. Damit will die Region dazu beitragen, das Ziel der Landesregierung zu erreichen und ihre Pole-Position beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft stärken.
- Weitere Informationen: Mitglieder der H2 Working Group unterzeichnen Positionspapier (02.10.2024)
- Weitere Informationen: Wasserstoff Positionspapier für den Regierungsbezirk Münster (21.10.2024)
- Oktober 2024: H2 Working Group in Lingen: Wissen vertiefen, Kontakte knüpfen und intensivieren sowie Synergieeffekte sinnvoll nutzen. Zu diesen Zwecken ist die H2 Working Group zu einer Exkursion in das benachbarte Lingen gereist. Dort haben sich die Mitglieder der H2 Working Group auf dem Betriebsgelände der RWE über einen Elektrolyseur informiert, dessen produzierter Wasserstoff künftig über das Wasserstoffkernnetz auch in den Regierungsbezirk Münster transportiert werden soll.
- Oktober 2024: Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur. Bis 2032 soll es auf 9.040 Kilometer anwachsen und wichtige Wasserstoff-Standorte in allen Bundesländern miteinander verbinden: Häfen, Erzeugungsstandorte und Industriezentren. 525 Kilometer Leitungen sollen bereits Ende 2025 betriebsbereit sein. Dazu zählen im Regierungsbezirk Münster eine 50 Kilometer lange Umstellungsleitung zwischen Lingen (Niedersachsen) und Legden (Nordrhein-Westfalen), die im Rahmen der Initiative Get H2 entsteht und eine elf Kilometer lange Neubauleitung, die 2027 einen unterirdischen Wasserstoff-Speicher anbinden soll.
- November 2024: Veröffentlichung eines ersten Factsheets zum Stand der Windenergie im Regierungsbezirk Münster. Zum Factsheet:
- Dezember 2024: Informationsveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz NRW:
- Dezember 2024: Mehrere Stellenangebote im Umweltbereich wurden von uns ausgeschrieben.
- Dezember 2024: Übergabe des Wasserstoff Positionspapiers an Frau Ministerin Neubauer: Das Positionspapier wurde von Regierungspräsident Andreas Bothe und Dr. Jochen Grütters, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen und Leiter des IHK-Standorts Emscher-Lippe, an die stellvertretende Ministerpräsidentin sowie Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, Mona Neubaur, übergeben.
11/2024 Wasserstoff-Positionspapier für den Regierungsbezirk Münster
MÜNSTER (08.11.2024).
Nordrhein-Westfalen möchte die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden. Ein zentraler Meilenstein auf dem Weg dorthin ist die Dekarbonisierung des Energiesektors. Die fossilen Energieträger, Braun- und Steinkohle sowie Erdgas, die den Industriestandort in der Vergangenheit befeuerten, sollen zügig durch regenerative Energieträger ersetzt werden. Nicht in sämtlichen Bereichen ist eine Umstellung der Energieversorgung auf grünen Strom möglich und genau dort wird nachhaltiger Wasserstoff eine tragende Säule werden.
Wasserstoff als nachhaltiger Brennstoff sowie als Speicher und Transporteur von Energie
Wasserstoff ist ein Sekundärenergieträger. Elektrolyseure, die Wasser unter Verwendung von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff aufspalten, sind wichtige Bausteine der Energiewende. Wird der benötigte Strom aus regenerativen Quellen gewonnen, handelt es sich bei dem entstehenden Wasserstoff um grünen Wasserstoff. Im Zuge der Energiewende erfüllt er zwei zentrale Funktionen: Zum einen kann grüner Wasserstoff als nachhaltiger Brennstoff dienen und in industriellen Verfahren zum Einsatz kommen, in denen eine Umstellung auf Strom nicht möglich oder ineffizient ist. Zum anderen erlaubt die Umwandlung grünen Stroms in Wasserstoff sowohl das Speichern als auch den Transport der Energie. Das Angebot an erneuerbarem Strom ist stark abhängig von Wind und Sonne und kann deswegen nicht proportional zu den Bedarfen der Verbraucher angeboten werden. Wird erneuerbarer Strom in Hochproduktionsphasen jedoch zur Gewinnung nachhaltigen Wasserstoffs genutzt, kann dieser gespeichert und bei Bedarf auch wieder in Strom umgewandelt werden. Die Implementierung einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur läuft daher im Idealfall parallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie ist Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft.
Mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie soll das Ziel für die heimische Elektrolysekapazität bis zum Jahr 2030 auf 10 GW Gesamtleistung steigen.
Im letzten Jahr wurden bereits neue Regelungen für Elektrolyseure geschaffen, insbesondere im Baugesetzbuch. Derzeit arbeitet die Bundesregierung aufgrund der im Juli 2023 verabschiedeten Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie zudem an einem sogenannten Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, welches auf die Anpassung und Vereinfachung der regulatorischen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen abzielt. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und die wichtige Wasserstoffinfrastruktur sollen vereinfacht werden. Dennoch werden auch weiterhin bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren diverse rechtliche Vorgaben zu beachten sein. Neben Abgrenzungsherausforderungen zwischen dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Rohrfernleitungsverordnung, der Bewältigung der planungsrechtlichen Situation sowie arten- und naturschutzfachlicher Aspekte, kann vor allem der notwendige Flächenbedarf zu Konflikten führen.
Der Ausbau der Energieinfrastruktur als Beitrag zu einer unabhängigen und nachhaltigen Energieerzeugung ist ein Kernbestandteil der Energiewende. Mit der Aufnahme von Wasserstoff als dritten Energieträger - neben den Energieträgern Strom und Gas - in das EnWG (auch beigemischter Wasserstoff) ist ein notwendiger Schritt zum Aufbau einer leitungsgebundenen Wasserstoffinfrastruktur gemacht. Das Wasserstoff-Kernnetz soll hierzu das Grundgerüst bilden. Umso erfreulicher ist es, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) diese Genehmigung am 22. Oktober 2024 erteilt hat. (Weitere Infos zum Wasserstoff-Kernnetz finden Sie auch unter folgendem Link:
Die Bezirksregierung Münster versteht sich, neben ihren direkten Zuständigkeiten, als Moderatorin und Ansprechpartnerin in energie- und strukturpolitischen Fragen für die gesamte Region. Nachhaltig produzierter Wasserstoff kann ein wichtiger Beitrag nicht nur zur Energiewende, sondern auch zum andauernden Strukturwandel im Regierungsbezirk sein.
Arbeitsgruppe zum Thema Wasserstoff
Aus diesen Gründen hat die Bezirksregierung Münster zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen eine Arbeitsgruppe zum Thema Wasserstoff ins Leben gerufen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kammern, Politik und Verwaltung zusammensetzt. Die im Rahmen des Austauschs dargestellten Potentiale der Region sowie die bestehenden Anforderungen und Bedürfnisse der Akteure und Akteurinnen zeigten deutlich, dass es nun gilt, die Aktivitäten verstärkt miteinander unter Einbindung der Nachbarregionen Niedersachsen und den Niederlanden zu verbinden. Dies bleibt gemeinsamer Auftrag der Working Group. Ziel ist es dabei, Akteure rund um das Zukunftsthema nachhaltigen Wasserstoffs zu vernetzen, Bedarfe und Potenziale zu identifizieren und überregional Aufmerksamkeit für das Thema und den Standort zu generieren.
Die H2 Working Group unter Leitung des Regierungspräsidenten Andreas Bothe und des Hauptgeschäftsführers der IHK Nord Westfalen, Dr. Fritz Jaeckel, hat zur Unterstützung des Hochlaufs der Wasserstoffinfrastruktur und Stärkung der Region hierbei ein Positionspapier erarbeitet: „H2-Hochlauf in der Technologie- und Anwenderregion“. Die Mitglieder der H2 Working Group haben die Bedarfe in der Region identifiziert und Lösungsansätze für einen erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Regierungsbezirk Münster erarbeitet. Das Positionspapier ist am 02.10.2024 von der H2 Working Group verabschiedet worden und steht hier zur Verfügung:
Die zentralen Forderungen des jetzt veröffentlichten Positionspapiers sind der Ausbau der Leitungsinfrastruktur, der Aufbau regionaler Verteilnetze, die Ermöglichung der Wasserstoffnutzung für die Wärmeversorgung sowie eine verlässliche und für den Mittelstand zugängliche Förderung der H2-Mobilität.
Rahmenbedingungen für den H2-Hochlauf
Neben den Forderungen stellt das Positionspapier auch die Rahmenbedingungen, die der Regierungsbezirk Münster für den H2-Hochlauf bietet, heraus: Seine herausgehobene Position in der Förderung des Wasserstoffes ist dem Regierungsbezirk Münster insbesondere durch seine geographische Lage zwischen dem windenergiereichen Norden und den Nordseehäfen im In- und Ausland auf der einen und den energieintensiven Unternehmensstandorten an Rhein und Ruhr auf der anderen Seite gegeben. Hierdurch wird der Regierungsbezirk Münster das zentrale Drehkreuz der künftigen H2-Netze sein. Zudem beherbergt der Regierungsbezirk Münster zahlreiche Vorreiterunternehmen, die über Erfahrung und Expertise zur Nutzung nachhaltigen Wasserstoffs verfügen.
Vorstellung der AG Energiewende
Heute stellen wir unsere Arbeitsgruppe Energiewende vor!
Oberstes Ziel der AG ist es, die Energiewende im Regierungsbezirk Münster weiter voranzutreiben. Dazu wurde sie vor rund 1,5 Jahren von Regierungspräsident Andreas Bothe ins Leben gerufen.
Den Bezirksregierungen kommt bei der Umsetzung des Ziels der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln, eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Deshalb wird das Thema „Erneuerbare Energien“ bei uns in der abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe forciert, die von Abteilungsleiterin Dr. Christel Wies (u. a. Umwelt und Naturschutz) und Abteilungsleiter Ralf Weidmann (u. a. Regionalplanung und Wirtschaftsförderung) gemeinsam geleitet wird.
In diesen Abteilungen befinden sich die meisten der Dezernate unseres Hauses, die durch Planung und durch Genehmigungsverfahren die Voraussetzungen für die nötige Infrastruktur der Energiewende schaffen.
Die Arbeitsgruppe besteht aus Expertinnen und Experten der Bezirksregierung Münster. Das Knowhow umfasst also unter anderen die Bereiche Energieleitungen, Förderungen, Immissionsschutz, Naturschutz, regionale Entwicklung, Bauleitplanung, Strukturpolitik und die Regional-Initiative Wind.
Woran arbeitet die Arbeitsgruppe konkret?
- Die AG berät Akteurinnen und Akteure aus der Region.
- Sie arbeitet an Herausforderungen in Bezug auf die Energiewende.
- Sie stellt Informationen für die Öffentlichkeit bereit.
- Sie organisiert Veranstaltungen für Akteurinnen und Akteure aus der Region, so z. B. zu Freiflächen-Photovoltaik und zu Photovoltaik im bebauten Raum.
- Zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen und weiteren Partnerinnen und Partnern aus der Region engagieren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerdem in der H2 Working Group.
Veranstaltungen der AG Energiewende
Nächste Veranstaltung:
11.12.2024 "Lichtblick: Photovoltaik als Schlüssel zur urbanen Energiewende"
Informationen zu dieser Veranstaltung werden Sie neben einer anschließenden medialen Berichterstattung auch auf unserer Homepage und in unserer nächsten Ausgabe dieses Newsletters erreichen.
Veranstaltungen seit dem letzten Newsletter:
18.10.2024 Start der Raumverträglichkeitsprüfung für Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk
Für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) ist die Raumverträglichkeitsprüfung gestartet. Am Montag, 21. Oktober 2024, hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen begonnen.
Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster und der Regionalverband Ruhr prüfen das Vorhaben auf Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Münster agiert dabei federführend.
Die Verfahrensunterlagen sind seit dem 21. Oktober 2024 bis einschließlich zum 29. November 2024 auf der Website der Bezirksregierung Münster öffentlich einsehbar:
Zum Hintergrund:
Die Errichtung der neuen Stromtrasse ist notwendig, um das Übertragungsnetz für zukünftig ansteigende Stromflüsse zwischen den Erzeuger- und Verbraucherregionen zu verstärken. Die Erforderlichkeit wurde erstmals im Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Insgesamt ist mit einer Länge der Leitung von ca. 85 Kilometern zu rechnen.
Bei diesem Vorhaben wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden unter überörtlichen Gesichtspunkten die Auswirkungen des Vorhabens auf die entsprechenden Räume geprüft. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Im Anschluss an die Raumverträglichkeitsprüfung folgt das Zulassungsverfahren für die Stromtrasse.
02.10.2024 H2 Working Group auf Exkursion in Lingen - Synergieeffekte beim Thema Wasserstoff sinnvoll nutzen
Wissen vertiefen, Kontakte knüpfen und intensivieren sowie Synergieeffekte sinnvoll nutzen. Zu diesen Zwecken ist die H2 Working Group des Regierungsbezirks Münster am 2. Oktober zu einer Exkursion in das benachbarte Lingen gereist. Dort haben sich die Mitglieder der H2 Working Group auf dem Betriebsgelände der RWE über einen Elektrolyseur informiert, dessen produzierter Wasserstoff künftig über das Wasserstoffkernnetz auch in den Regierungsbezirk Münster transportiert werden soll.
Von Münster aus startend machte sich die Delegation auf den Weg nach Lingen zum Werksgelände der RWE. Dort angekommen stellten Vertreter:innen der gastgebenden RWE nach kurzer Begrüßung den 14 Megawatt-Elektrolyseur vor. Diese Pilotanlage erprobt zwei Elektrolyse-Technologien unter industriellen Bedingungen und markiert damit den ersten konkreten Schritt zum Aufbau großskaliger Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung grünen Wasserstoffs.
Vertreter:innen der H2-Region Emsland stellten zudem unterschiedliche Wasserstoffprojekte in der Region vor und die Bundesnetzagentur berichtete über die Fortschritte beim Netzausbau für den Transport von Wasserstoff sowie über die dazugehörigen Genehmigungsverfahren.
Anschließend gab es für die Teilnehmer:innen der Exkursion noch Gelegenheit zu einem gemeinsamen Rundgang über das Werksgelände.
„Der Austausch über die rechtlichen, wirtschaftlichen und auch politischen Rahmendbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft war inhaltlich für alle Beteiligten äußerst wertvoll“, so Regierungspräsident Andreas Bothe. Die Region Emsland habe schon in der Vergangenheit viele Gemeinsamkeiten mit dem Regierungsbezirk Münster gehabt und gerade für den Bereich der Klimaneutralität sicherlich auch eine gemeinsame Zukunft. „Aus dem heutigen Kontakt soll ein strukturierter Kontakt und damit auch sozusagen eine privilegierte Partnerschaft wachsen“, sagte der Regierungspräsident abschließend.
16.08.2024 Erörterungstermin zur geplanten Gasversorgungsleitung von Heiden nach Dorsten
Im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Gasversorgungsleitung Heiden – Dorsten („HeiDo“ – Leitungsnummer 108) hat am 16.08.2024 ein Erörterungstermin stattgefunden
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat den Neubau und Betrieb einer Gasversorgungsleitung zwischen dem Startpunkt der geplanten Gasdruckregelmessanlage „Heiden-Borken“ und dem Endpunkt der bestehende Gasdruckregelmessanlage „Dorsten Gescher“ beantragt. OGE beabsichtigt die Errichtung der „HeiDo“ auf dem Gebiet der Kommunen Datteln, Dorsten, Sendenhorst und Heiden zum Transport von Erdgas.
Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut anzuhören.
Zu Beginn erfolgte eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Außerdem wurde die Planung von der OGE vorgestellt. Daran schlossen sich die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen an. Danach erfolgte die Erörterung der Einwendungen Privater.
29.07.2024 Regional-Initiative Wind trifft sich bei der Bezirksregierung Münster: Mit Rückenwind zur Energiewende
Die Mitglieder der Regional-Initiative Wind, die sich aus einer Kooperation der Unteren Immissionsschutzbehörden aus den Kreisen und kreisfreien Städten und der Bezirksregierung Münster als Koordinierungsstelle zusammensetzt, haben sich am 29. Juli bei der Bezirksregierung zu einem Austausch auf Arbeitsebene getroffen. Bei dem Treffen ging es diesmal insbesondere um neuerliche Änderungen im Immissionsschutzrecht.
Die Regional-Initiative Wind ist ein Teil der Anfang 2023 von Regierungspräsident Andreas Bothe ins Leben gerufenen AG Energiewende.
Die Regional-Initiative Wind wurde offiziell am 15. März 2023 im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung der Bezirksregierung Münster und der Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks gegründet. Ziel der Initiative ist es, die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen zu optimieren, Hindernisse und Probleme innerhalb der Genehmigungsprozesse zu identifizieren und im Optimalfall zu beseitigen. Hierdurch soll das Ziel der Landesregierung, der angestrebte Zubau von 1.000 Windkrafträdern, erreicht werden.
Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Änderungen ist der gewohnte Umgang in den Genehmigungsverfahren immer wieder neu zu justieren. Ganz aktuell sind hier die Änderungen im Immissionsschutzrecht zu nennen. Fragen, die sich daraus ergeben, wurden bei dem Treffen intensiv beraten und diskutiert.
Im Regierungsbezirk Münster ist man dank der guten Arbeit der Genehmigungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte auf einem guten Weg. Seit 2023 wurden im Bezirk für rund 150 Windräder Genehmigungen erteilt. Ungefähr die gleiche Anzahl befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Ständig werden weitere neue Anträge eingereicht. Die Genehmigungsverfahren für diese Anlagen laufen bei den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Spitzenreiter in puncto Verfahren sind derzeit die Kreise Warendorf, Steinfurt und Coesfeld. Der Kreis Borken ist mit über 300 betriebenen Windrädern weiterhin Vorreiter bei der Gesamtanzahl der bestehenden Anlagen. Nur knapp dahinter folgt der Kreis Steinfurt. Insgesamt ist die Region dadurch auf einem guten Weg, die Ausbauziele der Landesregierung zu erreichen.
Ausbildung mit Bezug zur Energiewende:
Die Energiewende und der Umweltschutz sind zwei Dinge, die zusammengehören und sich ergänzen. Die Bezirksregierung Münster bietet als einen von vielen Ausbildungsgängen die Ausbildung zum/zur Umweltoberinspektor:in an.
In dieser 15 Monate langen Ausbildung, für die ein Abschluss geeigneter ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen notwendig ist, werden insbesondere die Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung vermittelt.
In der Bezirksregierung Münster werden jährlich drei bis fünf solcher Ausbildungsplätze angeboten. Der Startzeitpunkt ist dabei mehrmals jährlich, sodass auch unterschiedliche Studienabschlusszeiten berücksichtigt werden können.
Wer Interesse hat, kann sich unter folgenden Links umfassend über die Ausbildung informieren – die Umweltabteilung der Bezirksregierung freut sich auf weitere Bewerbungen:
- Umweltoberinspektoranwärter:in (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ihre Karriere beim Innenministerium (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Factsheets:
Die AG Energiewende erarbeitet gerade mehrere Factsheets, die sich mit einzelnen Themen rund um das große Thema Energiewende befassen und interessante aktuelle Informationen liefern werden. Diese Factsheets können Sie in wenigen Tagen auf der Homepage der Bezirksregierung Münster einsehen. Darüber hinaus werden einzelne Factsheets Sie auch als Teil unserer zukünftigen Newsletter erreichen.
06/2024 Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren?
MÜNSTER (28.06.2024).
Mit Datum vom 14.06.2024 beantragten die Open Grid Europe GmbH (OGE) und die Nowega GmbH die Errichtung sowie den Betrieb der Leitung Dorsten-Marl (DoMa) Nr. 500/000/000. Die Vorhabenträgerinnen beabsichtigen, die Wasserstoffleitung auf der Strecke von der Station Dorsten bis zum Chemiepark Marl zu errichten.
Nach Antragseingang hat die Bezirksregierung - Dezernat 25 (Verkehr, Energieleitungen) - am 20.06.2024 das sogenannte Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Mit einem Planfeststellungsverfahren für Energieversorgungsleitungen wird entschieden, ob die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung von bestimmten Hochspannungsleitungen, Gas- oder Wasserstoffleitungen unter Auflagen zugelassen werden kann.
Im nächsten Schritt schließt sich ein besonderes Beteiligungsverfahren an. Hierzu werden die Planunterunterlagen einen Monat lang im Zeitraum vom 03.07.2024 zu 02.08.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsicht ausgelegt (s. Link unten). Die Auslegung wurde vorher ortsüblich durch die Städte Dorsten, Haltern am See, Marl, Recklinghausen und Telgte, die von dem Vorhaben betroffen sind, bekanntgemacht. Beteiligte sind neben der Öffentlichkeit die Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die Naturschutzvereinigungen und Verbände.
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können im Anhörungsverfahren zur DoMa bis zum 02.09.2024 Einwendungen erheben.
Alle eingehenden privaten Einwendungen und Stellungnahmen werden im Anschluss an die Vorhabenträgerinnen zur Gegenstellungnahme übermittelt. Ergibt sich für die Planfeststellungsbehörde ein Erörterungsbedarf, wird in einer mündlichen, nicht öffentlichen Verhandlung unter Leitung der Bezirksregierung mit den betroffenen Bürgern, TöB`s und den Antragstellerinnen erörtert (Erörterungstermin). Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung in der Sache.
Im Anschluss prüft die Planfeststellungsbehörde umfassend die Einhaltung der zwingenden rechtlichen Vorgaben, wägt die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und entscheidet über den Antrag.
03/2024 H2-Pipelines in der Region: Betreiber und Landwirtschaft einigen sich
H2-Pipelines in der Region: Betreiber und Landwirtschaft einigen sich
ESSEN. Die Open Grid Europe GmbH (OGE) und ihre Projektpartner Nowega GmbH GmbH und Thyssengas GmbH haben als Vorhabenträger für die Wasserstoffleitungen im GET H2 NETZ mit dem Westfälisch-Lippischen #Landwirtschaftsverband und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) eine Rahmenregelung getroffen. Die Regelung kläre Fragen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und sei ein wichtiger Schritt für den bevorstehenden Rechtserwerb, so OGE in einer Pressemitteilung. "Die Regelung zielt darauf ab, den Umgang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Freiflächen von Privateigentümern zu definieren. Die Regelung bietet die Basis für die individuellen Regelungen mit den Landwirten rund um die Themen Entschädigung, Bodenschutz, Rekultivierungsmaßnahmen und Haftung. Der stete Austausch mit den Landwirten und den zuständigen Landwirtschaftsverbänden hat dabei für OGE einen hohen Stellenwert", so das Unternehmen weiter.
Bezirksregierung Münster führt Planfeststellung durch
Die Rahmenregelung, die eine einheitliche Grundlage für individuelle Verträge bilden soll, wird in nichtöffentlichen Eigentümer- und Pächterversammlungen vorgestellt. Die Versammlung für die Eigentümer und Pächter entlang der geplanten Wasserstoffleitung Heek–Epe (HEp) habe bereits stattgefunden. Für diese Leitung läuft bereits das Planfeststellungsverfahren, zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Die Versammlungen für die Wasserstoffleitungen Dorsten–Hamborn (DoHa) und Dorsten–Marl (DoMa) sowie für die Erdgasversorgungsleitungen Marbeck–Heiden (MaHei) und Heiden–Dorsten (HeiDo) sollen zeitnah folgen. werden zeitnah Eigentümer- und Pächterversammlungen durchgeführt. Die von den Leitungen berührten Eigentümer und Pächter sollen postalisch zu den jeweiligen Versammlungen eingeladen werden.
Umstieg beendet: Letztes Kohleschiff in Marl
MARL. Das Binnenschiff "Atalanta" hat am 21. Februar 2024 die letzte Ladung Kohle für das Kohlekraftwerk im Chemiepark Marl gelöscht. Nach dem Verfeuern dieser letzten Kohlen geht das Kraftwerk am einstigen Zechenstandort #Marl (Auguste Victoria, geschlossen Ende 2015) Ende März 2024 vom Netz. an, wie der Chemiekonzern Evonik mitteilte. Die Energieversorgung des riesigen Chemieparks (6 Quadratkilometer Fläche, 900 Gebäude, rund 10.000 Mitarbeiter:innen) erfolgt nun über zwei Gas- und Dampfkraftwerke, die bereits Ende Mai 2023 offiziell eröffnet worden sind. Sie sollen später auf Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden. Durch das Abschalten des Marler Kohlekraftwerks, das den #Kohleausstieg des Unternehmens deutschlandweit und auch international markiere, verringere sich CO2-Ausstoß von Evonik um rund eine Million Tonnen, sagte eine Unternehmenssprecherin der Deutschen Presseagentur. Evonik ist 2007 aus der früheren RAG hervorgegangen, die seit 1968 unter dem Namen Ruhrkohle AG das Gemeinschaftsunternehmen des Ruhrbergbaus war.
Interreg-Förderung für neues Wasserstoffprojekt
GRONAU. Anfang Februar wurde ein neues grenzüberschreitendes Projekt von mehreren deutschen und niederländischen Instanzen im programmweiten Lenkungsausschuss des Interreg Deutschland-Nederland-Programms genehmigt. Das regionale Programmmanagement #Interreg bei der EUREGIO in #Gronau hat die Projektpartner bei der Antragstellung begleitet. Das Projekt konzentriert sich auf Innovationen in der Wasserstoffproduktionskette. Folgende Projektpartner sind an der Zusammenarbeit beteiligt: FH Münster, Hogeschool Saxion University of Twente und die Unternehmen BEN-Tec GmbH, HyGear, IHM Engineering GmbH, Pondera und Powerspex Instrumentation B.V..
Insgesamt steht für das Projekt ein Budget von fast 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Interreg-Finanzierung stammt zum größten Teil aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (#EFRE). Mit der Genehmigung von BOOST fließen 1.097.782,96 € aus diesem Fonds in die deutsch-niederländische Zusammenarbeit. Darüber hinaus leisten die Interreg-Partner einen Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von 470.478,38 €. Dabei handelt es sich um deutsche und niederländische Provinzen und Ministerien, darunter das Ministerie van Economische Zaken en Klimaat sowie die Provincie Overijssel und Provincie Gelderland auf niederländischer Seite und auf deutscher Seite das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW und das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Projektpartner beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 991.440,92 €.
BOOST: Eine Software-Toolbox für Elektrolyseure
Das neue Projekt mit dem Namen BOOST zielt darauf ab, einen Beitrag zur nachhaltigen Wasserstoffgewinnung zu leisten. Die Projektpartner arbeiten gemeinsam an der Entwicklung einer innovativen Software-Toolbox für #Elektrolyseure. Dabei kommen digitale Zwillinge zum Einsatz. Diese virtuellen Kopien realer Anlagen ermöglichen es, Elektrolyse-Anwendungen auf verschiedene Weise zu verbessern, sodass Unternehmen in der gesamten Wasserstoffproduktionskette davon profitieren. Hersteller können Elektrolyseure optimieren und weiterentwickeln, Anlagenplaner können die Installation effizienter gestalten und Anwender können unter verschiedenen Bedingungen ein realistisches Verhalten simulieren, um z.B. die Ursachen von Störungen während des Betriebes zu ergründen. So wird viel Know-how auf lokaler Ebene verfügbar, was die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen KMU in der Grenzregion stärkt. Durch die richtige Kombination von Kompetenzen aus Universitäten und Hochschulen sowie Unternehmen in den Niederlanden und Deutschland kann das Wasserstoff-Ökosystem im Interreg-Programmgebiet (weiter) ausgebaut werden, mit dem Ziel, neue Marktchancen zu schaffen. Das Projekt läuft bis Februar 2027.
Uniper-Chef plädiert für Einsatz auch von "blauem" Wasserstoff
ESSEN. Der Vorstandsvorsitzende des Energieunternehmens Uniper SE (Düsseldorf), Michael Lewis, hat sich für den Einsatz von sogenanntem blauen #Wasserstoff auch in der Energiewirtschaft ausgesprochen. "Grüner Wasserstoff wird auf absehbare Zeit nicht in ausreichendem Maße verfügbar sein", sagte Lewis laut der Deutschen Presseagentur (dpa) bei der Energiemesse "E-World" in Essen (20.2.2024). "Blauer" Wasserstoff wird - im Gegensatz zu "grünem" - nicht #klimaneutral aus erneuerbaren Energien hergestellt, sondern aus Erdgas. Das in diesem Prozess anfallende CO2 muss dauerhaft gespeichert werden.
CO2 auf See speichern oder exportieren?
Die Technik des "Carbon Capture and Storage" (CCS) ist in Deutschland derzeit lediglich zu Forschungszwecken erlaubt. Laut dpa sagte Lewis weiter, eine Speicherung von CO2 an Land stehe zurzeit nicht zur Debatte. Aber Speicher auf See und Export-Optionen müssten in Betracht gezogen werden, "um die erforderliche Dynamik zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft zu schaffen", so Lewis. Indem man auf kosteneffiziente Lösungen setze, "können wir die Wirtschaftlichkeit unserer Industrie erhalten und gleichzeitig unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten".
CCS in Deutschland nur zu Forschung und Erprobung zulässig
Das Umweltbundesamt - German Environment Agency vertritt die Auffassung, dass CCS "für die Erreichung der #Treibhausgasneutralität in Deutschland nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich ist." Enge rechtliche Grenzen setzen dem CCS in Deutschland das Bundesimmissionsschutzgesetz (für die Abscheidung des CO2) und das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) in Bezug auf Transport und Speicherung. Das KSpG lässt aktuell Erforschung, Erprobung und Demonstration der CO2-Speicherung nur in begrenztem Mengen-Ausmaß und mit höhen Hürden zu (Ländervorbehalt, Planfeststellung, strenge Umweltanforderungen etc.).
Bundeswirtschaftsminister kündigt Gesetzesänderung an
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat inzwischen (26.2.2024) eine Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes im Hinblick auf den Transport angekündigt. CO2 zum Beispiel aus der Zementindustrie soll in Deutschland auch unterirdisch gespeichert werden können - zumindest auf hoher See. Die Technologie sei sicher und ziele auf Branchen ab, die nach aktuellem Stand nur schwer oder gar nicht klimaneutral werden könnten, so Habeck auf einer Pressekonferenz. Laut Habeck hab sich die Bundesregierung grundlegend auf eine Speicherstrategie geeinigt. Eine Speicherung an Land soll vorerst ausgeschlossen bleiben. Auch Meeresschutzgebiete würden von der Speicherung ausgenommen.
Uniper ist weiter zu 99 Prozent im Besitz des Bundes
Die börsennotierte Uniper SE (= Societas Europaea) ging 2016 durch Abspaltung aus dem E.ON-Konzern hervor. 2018 wurde der finnische Energieversorger Fortum Mehrheitseigentümer. Mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine geriet Uniper wegen ausbleibendem russischem Gas in eine finanzielle Schieflage und musste zweimal Milliarden-Hilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Seit Dezember 2022 ist die Bundesrepublik Deutschland Haupteigentümer des Unternehmens (99,12 Prozent). Der heutige Vorstandsvorsitzende Michael Lewis (seit März 2023) ist ein früherer E.ON-Manager. Der während der Energiekrise verstaatlichte Konzern ist Deutschlands größter Gashändler. 2023 haben gute Geschäfte mit Stromerzeugung und Gashandel Uniper nach eigenen Angaben einen bereinigten Jahresüberschuss von mehr als 4,4 Milliarden Euro eingebracht (2022: minus 7,4 Milliarden). Den bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) gab der Konzern am Mittwoch (28.2.2024) mit 7,2 Milliarden Euro an. Aufgrund sinkender Rohstoffpreise rechnet der Konzern für 2024 mit einem deutlich niedrigeren Gewinn in einer Bandbreite von 1,5 bis 2 Milliarden Euro (bereinigtes Ebitda); der bereinigte Konzernüberschuss soll zwischen 0,7 bis 1,1 Milliarden Euro landen.
02/2024 EU stimmt zu: "Go" für Wasserstoff-Förderung im Regierungsbezirk Münster
BRÜSSEL/MÜNSTER. Die European Commission (Europäische Kommission) hat nach den EU-Beihilfevorschriften mit „IPCEI Hy2Infra“ die Förderung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse („IPCEI“: Important Project of Common European Interest) durch sieben Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, genehmigt. Damit ist der Weg frei, unter anderem 24 deutsche Wasserstoffprojekte mit rund 4,6 Milliarden Euro (70% Bund / 30% Länder) zu fördern. Deutsche Unternehmen beteiligen sind mit weiteren 3,4 Milliarden Euro an den Projekten, zu denen auch die weitgehend den Regierungsbezirk Münster betreffende Wasserstoff-Initiative GetH2 und das Projekt GreenMotionSteel gehören.
Erstes öffentlich zugängliches Wasserstoffnetz
Mit GetH2 entsteht im Regierungsbezirk Münster Deutschlands erstes öffentlich zugängliches Wasserstoffnetz für Unternehmen in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen. GetH2 besteht aus mehreren Einzelprojekten von Unternehmen aus Industrie und Energiewirtschaft, die eine Wertschöpfungskette für die Erzeugung, Speicherung und den Transport von Wasserstoff bilden. Die Projekte verbinden die Erzeugung von grünem Wasserstoff in Lingen (Niedersachsen) und in den Niederlanden mit industriellen Abnehmern in Niedersachsen und #NRW, darunter dem Chemiepark Marl und der Raffinerie Scholven in #Gelsenkirchen. Die Salzkavernen in Gronau-Epe werden als Wasserstoffspeicher eingebunden. Der Speicher (geplant sind zwei Kavernen für rund 66 Millionen Kubikmeter Wasserstoff) soll der erste kommerziell genutzter Wasserstoff-Kavernenspeicher in Deutschland werden und Ende 2026 fertiggestellt sein. In NRW setzen die Unternehmen Nowega GmbH (#Münster), OGE (Essen), Thyssengas (Dortmund) und RWE GetH2 um. Geplant ist für die Einzelprojekte ein Landeszuschuss von knapp 59 Millionen Euro.
Im Rahmen von GreenMotionSteel plant Air Liquide DACH im Chemiepark #Marl den Bau eines großen Elektrolyseurs zur Erzeugung grünen Wasserstoffs, mit dem unter anderem die geplante Direktreduktionsanlage von thyssenkrupp Steel in Duisburg beliefert werden soll. Ursprünglich sollte der Elektrolyseur ebenfalls in Duisburg entstehen. Allein die Landesförderung beträgt bei diesem Projekt 53 Millionen Euro.
02/2024 Neu: Strommonitor zur Energiewende zeigt jetzt Tageswerte
MÜNSTER (06.02.2024). Die Bezirksregierung Münster hat die Darstellung ihres täglichen Strommarktmonitors aktualisiert: Statt einer morgendlichen Momentaufnahme zeigt der Monitor auf der Internetseite der Bezirksregierung sowie ihren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und X jetzt den Gesamtverbrauch, die Gesamterzeugung (unterteilt in erneuerbare und konventionelle Erzeugung) sowie den Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung in NRW jeweils vom Vortag. Die Veröffentlichung erfolgt werktäglich bis 9 Uhr auf Grundlage der Daten des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (siehe https://www.energieatlas.nrw.de/site/strommarktmonitoring).
Bisher zeigte die Grafik seit Anfang 2023 den Stromverbrauch, die Erzeugung in NRW (unterteilt in konventionelle und erneuerbare Erzeugung) und den Strommarktpreis werktäglich Stand 9 Uhr als Momentaufnahme des Strommarktmonitors des LANUV. Die neue Darstellung zeigt nun den realen Anteil erneuerbarer Energien an der täglichen Stromerzeugung in NRW.
Den Bezirksregierungen kommt bei der Umsetzung des Ziels der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln, eine Schlüsselrolle zu. Bei der Bezirksregierung Münster wird das Thema „Erneuerbare Energien“ in einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe forciert, die von Abteilungsdirektorin Dr. Christel Wies (u.a. Umwelt und Immissionsschutz) und Abteilungsdirektor Ralf Weidmann (u.a. Regionalplanung und Wirtschaftsförderung) gemeinsam geleitet wird. In diesen Abteilungen sowie der Abteilung, die sich u.a. mit dem Thema Verkehr und Leitungsgenehmigungen beschäftigt, befinden sich die wesentlichen Dezernate des Hauses, die durch Planung und Genehmigungsverfahren die Voraussetzungen für die Infrastruktur der Energiewende schaffen.
Windkraft: Bürgerenergiegesetz NRW ist in Kraft
DÜSSELDORF. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat noch im Dezember das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden und Kommen an der Windenergieerzeugung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG) verabschiedet. Damit werden Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen künftig verbindlich am finanziellen Gewinn von Windenergieanlagen. Das Gesetzes ist es, die Akzeptanz der Windenergie zu steigern und der Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Das Gesetz ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten, den Gesetzestext gibt es hier.
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen. Daher soll das Gesetz auch dazu beitragen, die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort zu verbessern. (Artikel 1 des Gesetzes)
Eine bundeseinheitliche Beteiligungsverpflichtung gibt es nicht. Über die Einrichtung einer Online-Transparenzplattform sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Standortgemeinden in die Lage versetzt werden, angewandte Beteiligungsmodelle zu vergleichen, um zu sachgerechten Beteiligungsvereinbarungen zu kommen. Treffen Projektentwickler und Standortgemeinden keine individuellen Vereinbarung, werden Anlagenbetreiber verpflichtet, 0,2 Cent für jede erzeugte kWh an die Kommunen zu zahlen. Anwohner:innen sollen zudem ein Investitionsangebot mittels Nachrangdarlegen erhalten (in Höhe bis zu 20 Prozent des Vorhabens). Wird dieses nicht oder nicht fristgerecht umgesetzt wird, erhält die Standortkommune eine Abgabe von 0,8 Cent je Kilowattstunde.
Wasserstoff: Thyssenkrupp-Tochter Nucera erwartet operativen Verlust im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich
DORTMUND. Der Elektrolyse-Spezialist Thyssenkrupp Nucera erwartet im laufenden Geschäftsjahr 2023/24 zwar ein weiteres Umsatzwachstum im mittleren zweistelligen Prozentbereich, geht aber zugleich von einem "operativen Verlust (Ebit) im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich" aus. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (18.12.2023) unter Berufung auf Unternehmensangaben. Das Hochlaufen des Wasserstoffgeschäfts mit großen Investitionen werde die Ergebnisse belasten. Zuletzt war Thyssenkrupp Nucera kräftig gewachsen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 (per Ende September) erhöhte sich der Umsatz um 70 Prozent auf 652,8 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) legte von 8,8 Millionen auf 23,8 Millionen Euro zu. Unter dem Strich verdiente die Konzerntochter mit 22,5 Millionen Euro ebenfalls ein Vielfaches mehr, nach sechs Millionen Euro im Vorjahr. Wie die WAZ berichtet (19.12.2023) hat Nucera seit dem Börsengang im Sommer 2023 eine Markkapitalisierung von 2,1 Milliarden Euro erreicht - und ist damit bereits mehr als halb so viel wert wie die Essener Konzernmutter, die weiterhin die Mehrheit der Unternehmensanteile hält. Rund 25 Prozent der Anteile hält der Mailänder Elektrochemie-Spezialist De Nora, der im hessischen Rodenbach Komponenten für die Nucera-Elektrolyseure herstellt. Aus den Erlösen des Börsengangs sollen die Investitionen finanziert werden. Laut WAZ macht sich Nucera Hoffnung auf einen Auftrag für eine 150-Megawatt-Elektrolyse-Anlage, die die Steag am Standort ihres Kohlekraftwerks Duisburg-Walsum errichten will. Ein Grund der Hoffnung: Kunde für den Walsumer Wasserstoff wäre das benachbarten Thyssenkrupp-Stahlwerk.
12/2023 Informations- und Abstimmungstreffen zum Thema Wasserstoff bei der Bezirksregierung Münster
Münster. 9.700 Kilometer - so lang soll das zukünftige Kernnetz für Wasserstoff zur Verbindung von Häfen, Industrie, Speichern und Kraftwerken sein. So haben Regierungspräsident Andreas Bothe und Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, Anfang der Woche eine Working Group zum Thema Energie in der Bezirksregierung Münster eröffnet.
Nach den beiden Wasserstoff-Gipfeln in den Jahren 2021 und 2022 haben die Bezirksregierung Münster und die IHK Nord Westfalen zu einem weiteren Austausch über Wasserstoff-Vorhaben und -Projekte in der Region eingeladen. Teilgenommen haben Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Wasserstoff aus dem Regierungs- und Kammerbezirk, aus Niedersachsen sowie aus den Niederlanden.
„Wasserstoff kann einen großen Beitrag zum Gelingen der notwendigen Transformation in unsere Energiezukunft liefern, im Wettbewerb der Regionen muss sich unser Bezirk gut aufstellen. Wir wollen mehr sein, als eine reine Durchleitungsregion“, betonte Regierungspräsident Andreas Bothe im Rahmen der Veranstaltung.
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Planungen und der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur, aber auch viele konkrete Projekte zur Nutzung von Wasserstoff deutlich Fahrt aufnehmen und auch aufnehmen müssen. Dazu ist ein gemeinsames, vorausschauendes und schnelles Handeln aller Beteiligten gefragt.
„Für sichtbaren Fortschritt müssen wir noch enger zusammenarbeiten und die Working Group Energie ist das richtige Format dafür“, unterstrich Dr. Fritz Jaeckel die Relevanz eines grenzüberschreitenden Austausches. Bereits Anfang kommenden Jahres ist daher das nächste Treffen der Working Group geplant, um die Region in Sachen Energiewende weiter voranzutreiben.
Geothermie in Münster: Land NRW fördert klimafreundliches Modellprojekt mit 5,7 Millionen Euro
Münster/Düsseldorf. Die Stadtwerke Münster führen im Winter 2024 detaillierte 3D-Seismik-Messungen durch, um Geothermie-Potenziale im Stadtgebiet zu erfassen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Modellprojekt mit 5,7 Millionen Euro. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur überreichte den Förderbescheid am Dienstag, 28. November 2023, an die Stadtwerke. Münster wird damit landesweiter Vorreiter für eine klimaneutrale Wärmewende mithilfe erneuerbarer Erdwärme.
Den Grundstein für das Modellprojekt legte die vom Land finanzierte 2D-Seismik-Messung im Jahr 2021, die bereits großflächig die Potenziale für Geothermie im Münsterland untersucht hat. Nun folgen detaillierte Messungen, die ein dreidimensionales Bild des Untergrunds zeichnen. Dabei untersuchen und kartieren sogenannte Vibro-Trucks den Untergrund mit Hilfe von Schallwellen. Ziel ist es, die Erfolgschancen von anschließenden Geothermie-Bohrungen zu steigern und damit klimafreundliche und regionale Erdwärme zu erschließen.
Energie- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Aus Daten werden Projekte. Mit den landesfinanzierten Voruntersuchungen servieren wir den Kommunen in Nordrhein-Westfalen erste, wichtige Erkenntnisse über Erdwärme-Potenziale auf dem Silbertablett. Daher freut es mich umso mehr, dass die Stadtwerke Münster den nächsten Schritt gehen und eine Investitionsentscheidung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft getroffen haben.“
Erdwärme ist erneuerbar und steht ganzjährig rund um die Uhr zur Verfügung. Mit diesen Merkmalen kann die Geothermie zu einer zentralen Säule der Wärmewende werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster die Stadtwerke beauftragt, die Geothermie als Quelle für die zukünftige Wärmewende zu entwickeln.
Hintergründe zur Geothermie:
Bei der hydrothermalen Geothermie wird natürlich vorkommendes Tiefenwasser aus mindestens 400 Meter Tiefe durch eine Förderbohrung an die Oberfläche gepumpt. Unter Münster liegen drei potenzielle Gesteinsformationen: Der erste sogenannte Horizont liegt bei ca. 1.500 Meter. Hier wird von mitteltiefer Geothermie gesprochen. Die weiteren Horizonte liegen bei ca. 4.500 bzw. 6.000 Metern, der sogenannten tiefen Geothermie. Je tiefer, desto höher die Temperatur, die in das Fernwärmenetz eingespeist werden kann. Pro 1000 Meter Tiefe steigt die Temperatur des Untergrundes um etwa drei Grad Celsius.
Der Geologische Dienst NRW startete im Jahr 2021 im Auftrag des Landes mit einer seismischen Erkundung (2D-Seismik) des Untergrunds im zentralen Münsterland mit Hilfe von sogenannten Vibro-Trucks. 2022 wurde das Rheinland zwischen Düsseldorf und Duisburg sowie eine Linie von Schwalmtal über Viersen, Tönisvorst und Krefeld bis zum Elfrather See untersucht. Im Herbst 2023 ist die Region am Niederrhein Ziel der laufenden Messungen.
11/2023 H2: Open Grid Europe GmbH stellt Antrag für Leitung
MÜNSTER (13.11.2023). Mit dem Fortschreiten der Energiewende, der Abkehr von fossilen Energieträgern sind die Anforderungen an eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung gestiegen. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien kommt Wasserstoff als alternativer Energieträger eine besondere Bedeutung zu (Umwandlung von Strom zu Wasserstoff "power to x").Die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger bedingt den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Neben der Produktion von Wasserstoff ist die Verfügbarkeit einer Verteilnetzinfrastruktur notwendig.
Bislang gibt es in Deutschland lediglich vereinzelt Wasserstoffleitungen, die ganz überwiegend als Produktleitungen genehmigt worden sind. Deutschland verfügt über ein weit verzweigtes Erdgasnetz und Gasspeichern und damit über eine gut ausgebaute Infrastruktur für Gase. Die Initiative GET H2 plant die Entwicklung einer bundesweiten H2 Infrastruktur (Projektname "GET H2 Nukleus"; vgl. GET H2 Projekte - GET H2 - Mit Wasserstoff bringen wir gemeinsam die Energiewende voran, siehe: https://www.get-h2.de/geth2-projekte/). Das Projekt setzt sich zusammen aus der Umstellung bestehender Gasfernleitungen sowie dem Neubau von Wasserstoffleitungen.
Am 16. Oktober 2023 erfolgte deutschlandweit erstmalige eine Umstellung einer Erdgasfernleitung auf Wasserstoff auf einer Länge von 46km (vgl. https://oge.net/de/pressemitteilungen/2023/rohr-frei-fuer-h2-oge-und-nowega-starten-erstmalig-umstellung-einer-fernleitung-von-erdgas-auf-wasserstoff ). Teil des Projektes ist der Neubau einer Wasserstoffleitung von Heek nach Gronau. Die Open Grid Europe GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster den Neubau der Wasserstoffleitung beantragt. Im Detail soll der Neubau der Wasserstoffleitung zwischen dem Startpunkt südlich der Stadt Ochtrup im Gemeindegebiet der Gemeinde Heek und dem Endpunkt südwestlich des Stadtteils Epe der Stadt Gronau entstehen. Die Planunterlagen konnten vom 28. August 2023 bis zum 27. September 2023 online eingesehen werden. Einwendungen und Stellungnahmen konnten im Rahmen des zunächst durchgeführten Beteiligungsverfahrens bis zum 27. Oktober 2023 erhoben werden.
Nachhaltigkeit: Wettbewerb für Auszubildende und Lernende an Berufskollegs
MÜNSTER (13.11.2023). Die EU-Geschäftsstelle Wirtschaft und Berufsbildung der Bezirksregierung Münster und Erasmus+ laden zu einem Wettbewerb zur Nachhaltigkeit für das Schuljahr 2023/24 ein. Der Wettbewerb mit dem Titel „Hands On Future“ richtet sich an Auszubildende und Lernende aus allen Bildungsgängen am Berufskolleg ggf. mit Partnerinstitutionen (Betrieb, ausländische Partnerschule, Kommune etc.). Anmeldungen sind ab sofort möglich und müssen bis spätestens Mittwoch, 31.01.2024, erfolgen. Für die Einreichung der Beiträge ist bis Dienstag, 30.04.2024, Zeit. Die Preisverleihung findet Anfang Juni 2024 statt. Alle Infos gibt es hier: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/energie/HandsOnFuture-Broschuere.pdf
09/2023 Viel heiße Luft: Lobby-Kritik ist "sachlich schlicht falsch"
MÜNSTER (19.9.2023). Der Regionalplan Münsterland, der neben vielen anderen Belangen auch künftige Vorrangflächen für Windenergie festschreibt, befindet sich noch bis zum 30. September 2023 in der Offenlage. So lange können unter anderem Träger Öffentlicher Belange und andere ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE) tat dies auf eher verfahrensunübliche Weise: Am 7. September 2023 veröffentlichte er die in Großbuchstaben betitelte Pressemitteilung "REGIONALPLAN MÜNSTER: ENTWURF GEFÄHRDERT ZIELE DER LANDESREGIERUNG BEIM WINDENERGIEAUSBAU". Die LEE-Botschaft in einem Satz:
"Eine Studie im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW zeigt, dass rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf Münster ausgewiesenen Flächen für die Windenergie ungeeignet sind." (LEE)
Die Position der Bezirksregierung Münster dazu ist eindeutig: "Die Behauptung des Lobby-Verbands LEE, der Entwurf des Regionalplans Münsterland gefährde die Landesziele beim Ausbau der Windenergie, ist nicht nachvollziehbar. Die Behauptung, rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf Münster ausgewiesenen Flächen für die Windenergie seien ungeeignet, ist sachlich schlicht falsch." Beides sei dem LEE bekannt, da er als Verfahrensbeteiligter eingeladen sei, seine Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf des Regionalplans fristgerecht vorbringen.
Um seinen Behauptungen eine möglichst weite Verbreitung zu verschaffen, sandte der LEE seine Pressemitteilung bereits einen Tag vor der offiziellen Verbreitung an den WDR. Der fragte zwar bei der Bezirksregierung Münster, verwendete in seiner Berichterstattung jedoch nur einen geringen Teil der Antworten - und stellte zusätzlich die Arbeit der Regionalräte infrage:
"Die schwarz-grüne Landesregierung will mehr Windräder aufstellen. Deshalb lässt sie die Regionalräte Vorranggebiete ausweisen. Eine erste Analyse zeigt nun: Dieses Vorgehen hat seine Tücken." (WDR)
Dass Redaktionen Stellungnahmen und eingeholte Antworten kürzen müssen, verstehen wir natürlich. Das liegt in der Natur journalistischer Formate. Für alle, die sich gerne ein vollständiges Bild machen würden, haben wir hier die drei Fragen, die der WDR uns gestellt hat, und die vollständigen Antworten, die wir ihm gegeben haben, noch einmal zusammengestellt:
- Beabsichtigt die Regionalplanung Münster, den Entwurf noch einmal anzupassen?
Antwort: Wie umfangreich berichtet, befindet sich der Regionalplan für das Münsterland seit dem Frühjahr in einem umfangreichen Anpassungs- und Änderungsverfahren. In der derzeitigen Offenlegungsphase bis zum 30. September 2023 sind vor allem die Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistage, aber auch alle Träger öffentlicher Belange eingeladen, sich zum vor-liegenden Entwurf des Regionalplans zu äußern. Alle Stellungnahmen – auch die des LEE, so er denn eine vorbringt – werden sachgerecht geprüft. Die Entscheidung über den Regionalplan trifft abschließend der Regionalrat Münsterland als „Herr des Verfahrens“ vorbehalten, ob es zu einer Veränderung der derzeit im Entwurf festgelegten Windenergiebereiche kommt.
Der Regionalrat Münster ist sich dabei seiner regionalen Verantwortung bei der Umsetzung der Energiewende bewusst. Es gehört hingegen aber auch zum Selbstverständnis des Regionalrates, die vorhandenen kommunalen Windenergieplanungen und Leistungen anzuerkennen und in die Regionalplanung zu integrieren. Um die Ziele des WindBG schnellstmöglich umzusetzen und damit Planungssicherheit zu schaffen, wurden die kommunalen Windenergiegebiete im Vertrauen auf ihre Anrechenbarkeit in das laufende Verfahren aufgenommen. Nur unter Einbeziehung der kommunalen Flächen wird es gelingen, den Flächenbeitragswert zu erfüllen.
- Warum weist die Regionalplanung Münster zahlreiche Flächen, die das LANUV als geeignet identifiziert hat, nicht für die Windenergie aus?
Antwort: Weil die Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUV gar nicht dazu gedacht ist, konkrete Flächenvorschläge zur Umsetzung der Teilflächenziele für die einzelnen Planungsregionen zu treffen. Die Festlegung der Windenergiegebiete in der jeweils zugewiesenen Größenordnung ist Aufgabe der jeweiligen Planungsregionen (Bezirksregierungen und RVR) in ihren Regionalplänen. Dabei greift die Bezirksregierung Münster auf Rahmenfestlegung der regionalen Teilflächenziele im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) als fachliche Grundlage zurück.
Im Münsterland besteht etwa seit dem Jahr 2000 eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit der Kommunen und der Regionalplanung bei der Steuerung der Windenergie. Dies hat zu der Errichtung von etwa 1000 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleitung von ca. 1780 MW geführt (zur Einordnung: das Atomkraftwerk Isar 2 hatte eine Leistung von 1485 MW). Das bedeutet:
"Damit gehört das Münsterland zu den Regionen, in denen der meiste Windstrom in NRW produziert wird - mit einer weit überwiegenden und aktuell steigenden Akzeptanz in der Öffentlichkeit. (Bezirksregierung Münster)"
Eine weitere bundesweite Vorreiterrolle beabsichtigt das Münsterland bei der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) einzunehmen. Daher hat der Regional-rat Münster bereits am 12.12.2022 eine Änderung des Regionalplanes Münsterland einge-leitet, mit der die Flächenziele des WindBG für den Ausbau der Windenergie in der Region Münsterland umgesetzt werden sollen. Das Münsterland wird damit die erste Region in NRW sein, die die Ziele des WindBG formal umsetzt.
- Gibt es einen Grund dafür, dass die Regionalplanung Münster die Flächen für Windräder so restriktiv ausweist?
Antwort: Von einer restriktiven Ausweisung kann keine Rede sein. Richtig ist das Gegenteil: Das Münsterland übererfüllt die Ziele der Landesplanung. Auf Basis der LANUV- Analyse verfolgt die Landesregierung NRW eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen auf die sechs Planungsregionen des Landes. Im Ergebnis ergibt dies für die Planungsregion Münster ein Teilflächenziel von 2,13 Prozent mit einer regionalen Gesamtfläche von 12.670 ha (hierzu siehe Presserklärung der Landesregierung vom 07.03.2023 - Presseinformation - 149/03/2023). Um die Vorgaben umzusetzen, sind im Entwurf zur Änderung des Regional-plans 277 Windenergiegebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 15.749 ha enthalten. Dies sind 3.000 ha mehr als die zukünftige Mindestvorgabe des LEP.
Darüber muss man zu der Behauptung des LEE, der Regionalplan-Entwurf Münsterland stehe „im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage, da das Windflächenbedarfsgesetz die Bundesländer verpflichtet, nur Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, die auch tatsächlich nutzbar sind“, deutlich sagen: Nach der Intention des Bundesgesetzgebers (WaLG und WindBG) sollen bestehende Flächenausweisungen von Gebieten für die Nutzung der Windenergie im vollen Umfang auf die Flächenbeitragswerte angerechnet werden. Besondere Anrechnungsreglungen gelten nur für Rotor-innerhalb-Flächen. Das Gesetz trifft keine weiteren konzeptionellen Vorgaben, welche Eigenschaften die anzurechnenden WEG aufweisen müssen. Weder wird eine Repoweringfähigkeit definiert noch wird eine bestimmte Leistungsklasse von WEA oder Mindestabstände vorgegeben.
Ziel des Regionalrates ist es, schnellstmöglich den Flächenbeitragswert für das Münsterland zu erreichen, um die bisherige komplizierte Steuerungsregelung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abzulösen und das neue Rechtsystem in Kraft treten kann. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden die Steuerung der Windenergienutzung in ihren Gemeindegebieten sozial- und umweltverträglich in die eigenen Hände zu nehmen.
Da die Windenergiebereiche des Regionalplans keine außergebietliche Ausschlusswirkung besitzen können auch außerhalb der Windenergiebereiche zusätzliche Gebiete für die Windenergienutzung von den Kommunen ausgewiesen werden (so viel zum Thema „restriktive Planung“).
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass im LEP-Entwurf erstmals ein Monitoring der Windenergiebereiche der Regionalpläne vor (Ziel 10.2-19 der LEP-Entwurfs, siehe hier) vorsieht. Danach sind die Windenergiebereiche in allen Regionalplänen zukünftig alle 5 Jahre zu überprüfen. Eignen sich bisher mit älteren und kleineren Windenergieanlagen bebaute Flächen nicht mehr für den Ersatz der alten Anlagen durch modernere, größere Anlagen (Repowering), so sind die Flächen zu streichen und stattdessen eine Neudarstellung geeigneter Windenergiebereiche planerisch vorzusehen. So wird sichergestellt, dass die Regionalpläne dauerhaft ihren Beitrag zu einer klimaverträglichen Energieversorgung leisten.
All das sollte auch dem LEE bekannt sein.
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