Berkel zwischen Stadtlohn und Vreden (EZG Ijsselmeerzuflüsse). Mäandrierender Flusslauf im Naturschutzgebiet „Berkelaue II“ © Bezirksregierung Münster
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Umwelt und Natur
EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die Aufgabe der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung ist es u.a., die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum zu erhalten und zu entwickeln. Die Bezirksregierung leistet ihren Anteil daran, indem sie die ökologische Gewässerentwicklung im Regierungsbezirk fördert und begleitet. Die Phase der Umgestaltung der Flüsse, Bäche und Auen ist im Dienstbezirk noch nicht abgeschlossen. Doch der Zustand vieler Gewässer hat sich bereits sichtbar verbessert.
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) prägt in ganz Europa die Gewässerbewirtschaftung. Mit der Wasserrahmenrichtlinie gibt die Europäische Union einen Handlungs- und Zeitplan für eine ökologisch orientierte Entwicklung der Flüsse und Seen in Europa vor. Bäche und Flüsse, aber auch die Auen, sollen wieder zu zentralen Lebensadern in unserer Region werden. Um die Funktion als Lebensraum für eine vielfältige Fauna und Flora sicherzustellen, sollen die ökologischen Potenziale der Gewässer weiterentwickelt werden.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für
- Bäche,
- Flüsse,
- Seen und
- die Küstengewässer,
Ziele hinsichtlich der Ökologie und der Chemie fest. Ziel ist die Erreichung eines „guten ökologischen Zustandes“ bzw. „guten ökologischen Potenzials“ und eines „guten chemischen Zustandes“.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde durch entsprechende Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Landeswassergesetze (LWG) in deutsches Recht umgesetzt.
Weitergehende Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen finden sie unter:
Der Umweltausschuss des Landtags NRW hat auf seiner Sitzung am 01.12.2021 sein Einvernehmen mit dem dritten Bewirtschaftungsplan für die Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW erklärt. Die Veröffentlichung der nun gültigen Dokumente erfolgte am 22.12.2021. Sie finden den aktuellen Bewirtschaftungsplan unter folgendem Link:
- Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 für Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bewirtschaftungsplan Ems (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierung Münster
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Das MUNV entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten wurde bei den Bezirksregierungen für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier werden beispielsweise die Runden Tische vorbereitet und die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt.
Folgende Geschäftsstellen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster:
- Ems-NRW
- Emscher
- Ijsselmeer-Zuflüsse NRW
- Schifffahrtskanäle NRW
Außerdem hat die Bezirksregierung Anteile an den WRRL-Zuliefergebieten Lippe und Rheingraben-Nord. Hier arbeitet sie den federführenden WRRL-Geschäftsstellen anderer Bezirksregierungen zu und nimmt eigene Aufgaben wahr.
Gewässerentwicklung
Maßnahmen zur Gewässerentwicklung prüft die Bezirksregierung im Rahmen von Anträgen auf Förderung und begleitet fachtechnisch ihre Ausführung.
Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:
- den Bau von Organismenaufstiegsanlagen,
- den Rückbau von Querbauwerken,
- die Anlage von Sohlgleiten,
- die Verbesserung der Gewässerstruktur,
- das Einbringen von Totholz,
- die Anlage von Sekundärauen.
Gewässerberatungsprojekt
Darüber hinaus unterstützt die Bezirksregierung mit ihrer Gewässerberatung Kommunen und Wasser- und Bodenverbände bei der Ideenfindung und Umsetzung von hydromorphologischen Gewässermaßnahmen. So werden neben der Vorstellung zielführender Maßnahmen auch Auskünfte zur Förderung und Finanzierung erteilt. Darüber hinaus bietet die Gewässerberatung Unterstützung bei der Bereitstellung von gewässerangrenzenden Flächen an, beispielsweise über Flächentausche nach dem Flurbereinigungsgesetz oder über Entschädigungszahlungen. Zudem werden die Maßnahmenträger zur Möglichkeit der Generierung von Ökopunkten sowie der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen am Gewässer beraten.
Förderung Wasserwirtschaft
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen die Gewässer wieder zu Lebensadern der Natur werden, zu wichtigen Naturräumen bzw. Naturlandschaften. Das NRW-Programm "Lebendige Gewässer" zielt daher auf die ökologische Entwicklung unserer Gewässer, ihrer Ufer und Auen. Mit dem Programm "Lebendige Gewässer" unterstützt das Land NRW Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und fördert sie mit bis zu 80 %.
Die Bezirksregierung Münster wickelt als Förderbehörde die Förderprogramme Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in folgenden Bereichen ab:
- Gewässerausbau
- Gemeinschaftsaufgaben (Bund und Länder) und
- Programme der EU
Downloads
Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG
- Hinweise Maßnahmenübersichten (pdf, 533 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Leitfaden Maßnahmenübersichten (pdf, 607 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Übersichtskarte Kooperationen (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Tabelle Programmmaßnahmen (pdf, 370 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Quabbe/Liesegebiet“ (pdf, 967 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Einzugsgebiet der Emscher (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für die Verbandsgebiete der Wasser- und Bodenverbände Raesfelder Isselverbandes (pdf, 787 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das landeseigene Gewässer Ems (pdf, 2.0 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das landeseigene Gewässer Lippe (pdf, 1.4 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Lippezuflüsse bis Regierungsbezirksgrenze Münster“ (pdf, 2.7 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Berkel und Ahauser Aa“ (pdf, 889 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Bocholter Aa und Schlinge“ (pdf, 870 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Dinkel“ (pdf, 836 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Stever/Heubach“ (pdf, 5.6 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Große Aa/Hase“ (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Linke Emszuflüsse“ (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Rechte Emszuflüsse“ (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Steinfurter Aa/Vechte“ (pdf, 852 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Axtbach“ (pdf, 979 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Bever/Hessel (Kreis Warendorf)“ (pdf, 928 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Werse (Kreis Warendorf)“ (pdf, 1.2 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Münstersche Aa“ (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Werse (Stadt Münster)“ (pdf, 961 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet für die Schifffahrtskanäle NRW (pdf, 1.0 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)