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Gesundheit und Soziales
Investitionsprogramm Pflegeschulen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen (FRL-Invest-PS) vom 10.12.2021.
Die Förderrichtlinie hebt die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft auf.
Jährlich stehen 7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.
Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, können nun eine jährliche Pauschale von 189 Euro pro belegtem Ausbildungsplatz erhalten. Förderfähig sind auch die Ausbildungsplätze für die Altenpflegehilfeausbildung bzw. der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung.
Das Geld soll für Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen, Mieten und Anlagegüter verwendet werden. Die Förderung schafft den Ausbildungsträger eine solide Basis, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung sicherzustellen.
Die Förderrichtlinie würde für das Jahr 2025 unverändert verlängert. Anträge für das Jahr 2025 sind im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni unter Verwendung der bisherigen Antragsformulare zu stellen. Maßgeblich für die Wahrung der Antragsfrist ist der fristgerechte Eingang des Antrags in schriftlicher Form bei der Bezirksregierung Münster.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster.
Ihre Fragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: Investitionsfoerderung-Pflegeschulen@bezreg-muenster.nrw.de
- Zur Förderrichtlinie (Unterpunkt Finanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vordruck Verwendungsnachweis (pdf, 309 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antragsformular (pdf, 342 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen (pdf, 301 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- FAQ (pdf, 95 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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