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Umwelt und Natur


Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Überprüfung einer Anlage

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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht für Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren vor. Ausrüstung und Betrieb dieser Anlagen können nicht generell und abschließend in Rechtsnormen festgelegt werden.

Ferner ergeben sich viele Anforderungen aus dem Standort einer Anlage. Bei komplizierten technischen Anlagen muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob das Vorhaben zulässig ist. Nur so ist der Immissions- und Gefahrenschutz gewährleistet.

Die einzelnen Anlagen, für die eine Genehmigungspflicht besteht, sind abschließend in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgeführt. Eine Genehmigung ist nötig, um bestimmte Anlagen zu errichten und ihren Betrieb aufzunehmen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erfordert ein Genehmigungsverfahren. Ausnahmsweise kann gestattet werden, bereits während eines noch laufenden Genehmigungsverfahrens, bevor die Genehmigung erteilt ist, damit zu beginnen, eine Anlage zu errichten oder eine bestehende Anlage zu verändern.

Immissionsschutzrechtliche Vorgaben schützen und sorgen vor Umweltgefahren, die mediale Störungen der natürlichen Umwelt verursachen. Dazu gehören Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen.

Durch die Anlage dürfen keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erhebliche Belästigungen hervorgerufen werden.

Mit dem Genehmigungsverfahren soll sichergestellt werden, dass:

  • Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser und die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden,
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird,
  • ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt durch integrierte Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden erreicht wird,
  • im Betrieb einer Anlage Energie sparsam und effizient genutzt wird,
  • im Betrieb einer Anlage das Abfallaufkommen vermieden beziehungsweise minimiert wird, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden,
  • Schutz und Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, getroffen werden,
  • die Anlage so betrieben wird, dass von ihr keine anderen nachteiligen Auswirkungen ausgehen,
  • alle Vorkehrungen zum Schutze der in einer Anlage beschäftigten Arbeitnehmer gegeben sind,
  • auch nach einer Betriebseinstellung durch die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung das hohe Schutzniveau gewährleistet bleibt.

Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel:

  • das Wasserrecht,
  • das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht,
  • das Naturschutzrecht,
  • das Bauordnungsrecht und
  • die Schutzgüter aller weiteren betroffenen Rechtsgebiete.

Gesetzliche Grundlagen


Arten des Genehmigungsverfahrens


Umweltverträglichkeitsprüfung


Vorprüfung


Scopingtermin


Ablauf eines Genehmigungsverfahrens


Vor Antragstellung


Einreichen des Antrages in digitaler Form


Mindestanforderungen an digital einzureichende Unterlagen


Beauftragung eines Ingenieurbüros


Dokumentation des Verfahrensablaufes


Kosten des Genehmigungsverfahrens


Formulare für die Antragstellung


Anlagen nach der Industrie-Emissions-Richtlinie

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht laufender Verfahren sowie die Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrie-Emissions-Richtlinie unterliegen, nach Jahren geordnet. Die Abfallanlagen unterliegen den Anforderungen, die im BVT-Merkblatt „Abfallbehandlung″ stehen (BVT = beste verfügbare Technik).


Genehmigungsbescheide 2025

Genehmigungsbescheide 2024

Genehmigungsbescheide 2023

Genehmigungsbescheide 2022

Genehmigungsbescheide 2021

Genehmigungsbescheide 2020

Genehmigungsbescheide 2019

Genehmigungsbescheide 2018

Genehmigungsbescheide 2017

Genehmigungsbescheide 2016

Genehmigungsbescheide 2015

Genehmigungsbescheide 2014

Genehmigungsbescheide 2013

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