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Verkehr


Flughäfen und -plätze

Flugzeuge dürfen in der Regel nur auf dafür bestimmten Flugplätzen starten und landen. Die Anlage dieser Flugplätze muss genehmigt und ihr Betrieb kontrolliert werden. Die Bezirksregierung Münster genehmigt und beaufsichtigt die Flugplätze für den zivilen Luftverkehr in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster. Als zuständige Landesluftfahrtbehörde ist sie Ansprechpartnerin für die Betreiber von Flugplätzen.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Aufsicht über die internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück. Die Aufsicht über alle anderen Flugplätze und -gelände in Nordrhein-Westfalen obliegt den Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf.

Flugplätze im Regierungsbezirk

Der Oberbegriff „Flugplätze“ umfasst neben den Flughäfen auch Landeplätze, Segelfluggelände und Fluggelände. Derzeit liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster:

  • 4 Flughäfen
  • 11 Verkehrslandeplätze
  • 20 Sonderlandeplätze
  • 15 Segelfluggelände
  • 23 Hubschraubersonderlandesplätze
  • 9 Ballonstartplätze
  • 10 Ultraleichtfluggelände
  • ca. 150 Modellfluggelände

Aktuelle Verfahren


Anlage und Betrieb von Flugplätzen


Genehmigung von Modellfluggeländen


Erlaubnisse für Flugbetrieb außerhalb von Flugplätzen


Förderung von Flugplätzen


Flughafenaufsicht

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Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

Kontakt

Allgemeine Anliegen per E-Mail schicken Sie bitte an: 
dez26@brms.nrw.de

 

Anliegen zur Zertifizierung von und fortlaufenden Aufsicht über Flughäfen per E-Mail schicken Sie bitte an: 
flughafenaufsicht@brms.nrw.de

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