Kampfmittelbeseitigung © Bezirksregierung Münster
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Ordnung und Sicherheit
Kampfmittelbeseitigung
In der Kampfmittelbeseitigung werden Bombenfunde nicht nur fachgerecht geräumt, sondern auch endgültig vernichtet. Die Kampfmittelbeseitigung ist auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch ein aktuelles Arbeitsgebiet im Bereich der Gefahrenabwehr. Für den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren von Kampfmitteln sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Unterstützt werden sie vom Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die Kampfmittelbeseitigung im Regierungsbezirk Münster ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) der Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Verhalten im Fall eines Kampfmittelfundes
Munitionsähnlichen Fundgegenständen ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen. Kampfmittel werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen. Berühren oder gar Untersuchen verdächtiger Gegenstände kann lebensgefährliche Folgen haben.
Beachten Sie bitte für den Fall eines Kampfmittelfundes folgende Hinweise:
- Kampfmittel nicht bewegen oder berühren.
- Wurden Kampfmittel mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen. Nie werfen!
- Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen, Maschine abstellen und sichern.
- Fundort markieren.
- (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen.
- Fundort räumen.
- Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen.
- Das örtliche Ordnungsamt, die Feuerwehr oder die Polizei benachrichtigen:
- Was haben Sie gefunden?
- Wo ist der Fundort?
- Wer ruft an?
- Warten Sie auf die Einsatzkräfte.
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Rechtsvorschriften
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erstattung der anfallenden Kosten im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung: RdErl. des Innenministeriums NRW v. 9.11.2007 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (Stand 09.06.2005) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst. RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW v. 8.5.2006 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen:
- Ansprechpartner des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Arnsberg (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ministerium des Innern (IM.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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