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Förderung
LEADER 2023 – 2027
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Ziel ist, ländliche Gemeinden gemeinsam mit den Menschen vor Ort nachhaltig weiterzuentwickeln. LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
LEADER existiert bereits seit 1991 als Teil der ländlichen Entwicklungspolitik der Europäischen Union und wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Gefördert werden Projekte unterschiedlichster Art, um Wirtschaftskraft und Lebensqualität in ländlichen Gemeinden zu verbessern. Die Grundlage bildet dabei eine Regionale Entwicklungsstrategie.
Jede LEADER-Region muss eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) einrichten, ein Zusammenschluss aus Vertreter:innen der öffentlichen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Privatpersonen. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden sollen, erfolgt also nicht „von oben nach unten“, sondern nach dem Bottom-Up-Prinzip in der LAG, die die Menschen aus der Region repräsentiert. Gemeinsam mit dem Regionalmanagement ist sie dafür verantwortlich, die regionale Entwicklungsstrategie umzusetzen.
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Steckbrief
Bezeichnung Förderprogramm
LEADER
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des öffentlichen und privaten Rechts in LEADER-Regionen, also bspw. Vereine, Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes auf Grundlage lokaler Entwicklungsstrategien
Wie sind die Konditionen?
- Die Bezuschussung beträgt jeweils maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag pro Projekt beträgt 250.000 Euro.
- Laufende Kosten der LAGs, einschließlich der Kosten für Sensibilisierung können bis zu 20 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben für die lokale Entwicklungsstrategie von der Gemeinschaft bezuschusst werden.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmebeginn.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind über die jeweilige LAG bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33.4, einzureichen
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kleinprojekte im Rahmen der Regionalbudgets umzusetzen.
Rechtsvorschriften
- VERORDNUNG (EU) 2021/1060 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- VERORDNUNG (EU) 2021/2115 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2289 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesreisekostenrecht NRW (LRKG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- EFRE-Rahmenrichtlinie (EFRE-RRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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