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Abwasser
Kommunale Abwasserbeseitigung
Die kommunale Abwasserbeseitigung umfasst die in die Kanalisation abgeleiteten Abwässer und ihre Behandlung in Kläranlagen. Die Bezirksregierung unterstützt und berät unter anderem die Kommunen des Regierungsbezirks bei der Abwasserbeseitigung als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde und fördert die wasserwirtschaftlichen Ziele der Region.
Abwasser
Abwasser ist das durch den häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder den sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Hierzu zählt auch das von bebauten oder befestigten Oberflächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.
Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Daher muss Abwasser gesammelt und vor der Einleitung in ein Gewässer entsprechend behandelt werden.
Abwasser aus Haushalten und kleinere Gewerbebetrieben wird als „kommunales Abwasser“ bezeichnet. Behandelt wird dieses Abwasser in den rund 100 kommunalen Kläranlagen des Regierungsbezirkes Münster und anschließend in den Wasserkreislauf zurückgeführt.
Genehmigung von kommunalen Abwasseranlagen/Netzanzeigen
Die Bezirksregierung ist gemäß der „Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU)“ zuständig für alle Abwasseranlagen in Kanalisationssystemen im Mischsystem und in den angeschlossenen Schmutzwasserkanälen, an die mehr als 2.000 Einwohner angeschlossen sind. Sie genehmigt die Planung, den Bau und den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen, Mischwasserbehandlungsanlagen) und prüft die Planung und den Betrieb der Kanalisationsnetze.
Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen
Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (wie beispielsweise Abwasser) in Oberflächengewässer (wie zum Beispiel Bäche, Flüsse, Seen) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Bei der Entscheidung über die Einleitung von behandeltem oder nicht behandlungsbedürftigem Misch- und Niederschlagswasser in Gewässer, sind der Erhalt und die Sicherstellung des guten Zustandes des Gewässers maßgeblich. Außerdem ist die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering zu halten, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren (Abwasserbehandlung, Rückhalt) nach dem Stand der Technik möglich ist.
Der Erlaubnisantrag wird von der Bezirksregierung hinsichtlich der Gewässerverträglichkeit geprüft, das heißt in Bezug auf Emission sowie in Bezug auf die Auswirkungen der Einleitung auf das Gewässer (Immissionsbetrachtung).
Für Einleitungen aus Kläranlagen sind bei der Emissionsbetrachtung die Vorgaben nach der Abwasserverordnung, Anhang 1 (AbwV) einzuhalten, bei der Immissionsbetrachtung sind die Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zu berücksichtigen.
Bei Mischwassereinleitungen aus Abwasserbehandlungsbecken, Rückhaltebecken und Überläufen sind bei der Emissionsbetrachtung die Vorgaben des Rund-Erlasses vom Umweltministerium NRW „Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Mischverfahren“ (Mischerlass), bei der Immissionsbetrachtung die Anforderung nach den BWK-Merkblättern 3 und 7 einzuhalten.
Überwachung von kommunalen Abwasseranlagen
Die Bezirksregierung Münster überwacht alle von ihr genehmigten Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen, um sicherzustellen, dass sie die rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllen.
Des Weiteren wird die Einhaltung der Selbstüberwachungsverpflichtungen (SüwVO Abw, SüwV-kom) der Betreiber kontrolliert.
Prüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK)
Von den Gemeinden und den Abwasserverbänden ist entsprechend dem Landeswassergesetz NRW der Bezirksregierung Münster ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Hiermit ist eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der Maßnahmen, die zur Erfüllung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, abzugeben.
Das ABK enthält auch Aussagen über die Niederschlagswasserbeseitigung, die in Form eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts (NBK) dargestellt werden.
Die Bezirksregierung Münster als Obere Wasserbehörde begleitet und prüft in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde die Erstellung des ABK und die Umsetzung der Maßnahmen.
Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen
Die Bezirksregierung erarbeitet Stellungnahmen zu Förderanträgen nach dem Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA).
Der Fachbereich „kommunales Abwasser“ wird im Rahmen der Aufstellung von Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplänen sowie Bauleitplanungen beteiligt.
Zudem werden Anträge zur Befreiung von der Abwasserabgabe durch die Bezirksregierung fachtechnisch geprüft.
Downloads
- Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 40 AwSV (pdf, 300 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt Anforderungen an Elektronische Dokumente (pdf, 186 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Einleiterkataster Abwasser (ELKA) Erhebungsbögen für Sonderbauwerke (ehemals Regenbeckenkataster – Rebeka)
Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Erlaubnis einer Einleitung aus Kläranlagen (pdf, 329 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erlaubnis einer Einleitung von entlastetem Mischwasser (pdf, 429 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erlaubnis von temporären Grundwasserentnahmen (zum Beispiel für Baumaßnahmen) (pdf, 301 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erlaubnis von Grundwasserentnahmen (zum Beispiel Brauchwasser für Kläranlage) (pdf, 242 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Erfassungsbögen gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
- SüwVO Abw Erhebungsbögen (xlsx, 101 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- SüwVO Abw Erläuterungen zu den Erhebungsbögen (pdf, 622 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge
- Berechnungstabelle zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge (xlsx, 150 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Schneedeckentage 2014 – 2017 (xlsx, 1.9 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Mindestinhalt für Antragsunterlagen nach § 57 LWG
- Mindestinhalt der Antragsunterlagen nach § 57 Abs. 2 LWG für die Genehmigung für Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen von Mischwasserbehandlungsanlagen für mehr als 2.000 Einwohnerwerte (pdf, 269 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mindestinhalt der Antragsunterlagen nach § 57 Abs. 1 LWG für die Anzeige von Planung und Betrieb sowie wesentliche Änderungen von öffentlichen Kanalisationsnetzen für Schmutz- und Mischwasser für mehr als 2.000 Einwohnerwerte (pdf, 144 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mindestinhalt der Antragsunterlagen nach § 57 Abs. 1 LWG für die Anzeige von Generalentwässerungsplanungen (pdf, 211 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mindestinhalt der Antragsunterlagen nach § 57 Abs. 1 LWG für die Anzeige von Pumpwerken (pdf, 249 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mindestinhalt der Antragsunterlagen nach § 57 Abs. 2 LWG für die Genehmigung für Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen von Abwasserbehandlungsanlagen für mehr als 2.000 Einwohnerwerte (pdf, 188 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Pflichtenübertragung zum Sammeln und Fortleiten nach § 52 Abs. 2 LWG
- Leitfaden zum Nachweis nach § 52 Abs. 2 LWG NRW (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Übersichtstabelle gemäß Leitfaden (xlsx, 4.4 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung kommunal – SüwV-kom) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OgewV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Fachinformationssystem ELWAS (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abwasserbeseitigungskonzept (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- ELKA (Einleiterkataster) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)