Der umgestaltete Emsabschnitt bei Einen (Kreis Warendorf). © Bezirksregierung Münster
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Oberflächengewässer
Entwicklung, Unterhaltung und Ausbau der Ems
Die Bezirksregierung Münster ist für die Entwicklung, die Unterhaltung und den naturnahen Ausbau der Ems im landeseigenen Abschnitt zwischen Warendorf und Rheine verantwortlich. Das Ziel ihrer Arbeit ist es, den Fluss und seine Aue als natürlichen Lebensraum in der Landschaft zu erhalten und zu reaktivieren. Dabei sind der ordnungsgemäße Wasserabfluss und der Hochwasserschutz in der Entwicklung der Ems zu berücksichtigen.
Die Ems ist gemäß § 2 des Landeswassergesetzes (LWG) ein Gewässer 1. Ordnung. Damit liegt sie auf 80 Kilometern zwischen Warendorf und Rheine in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Aufgaben der Bezirksregierung Münster sind:
- Umsetzung des Ems-Auen-Schutzkonzeptes,
- Durchführung von Gewässerunterhaltung und -entwicklung an der Ems,
- Vergabe und Überwachung von Baumaßnahmen an Gewässern, an Wehren und Brücken,
- Hochwasserwarndienst Ems.
Gewässerunterhaltung
Die Bezirksregierung ist für den landeseigenen Emsabschnitt unterhaltungspflichtig. Das bedeutet, dass sie
- Brücken,
- Einlaufbauwerke,
- Wehre und
- Fischtreppen
wartet, repariert und notwendigenfalls auch ersetzt. Auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, die zum Beispiel die Standfestigkeitskontrollen an Bäumen auf den landesseignen Flächen beinhaltet, gehört zu diesen Aufgaben.
Wandel von der technischen zur naturnahen Bedarfsunterhaltung
Insbesondere bei der Pflege der Gewässerstrecke haben sich die Aufgaben im Laufe der Zeit von der rein technischen zur naturnahen Bedarfsunterhaltung gewandelt. Die veränderte Gesetzgebung hat dazu ebenso wie die verbindliche Einführung der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen, der sogenannten Blauen Richtlinie, beigetragen. Zusätzlich fordert seit dem Jahr 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass die Bewirtschaftungsziele guter Zustand beziehungsweise gutes ökologisches Potential erreicht werden. So muss Gewässerunterhaltung heute sowohl einen ordnungsgemäßen Abfluss sicherstellen, als auch dem Anspruch genügen, die ökologischen Funktionen des Gewässers zu erhalten und zu entwickeln.
Durch diese Vorgaben ist es auch in der Gewässerunterhaltung möglich, durch Handeln oder Unterlassen Gewässer gezielt in einen naturnahen Zustand zurückzuführen.
In der Praxis gehört es heute zu den Aufgaben des landeseigenen Bauhofes in Westbevern,
- ehemals zur Böschungsbefestigung eingebaute Materialien wieder zu entfernen,
- Totholz als Strukturelement dauerhaft im Gewässer zu sichern,
- Einlaufbauwerke und Querbauwerke wenn möglich zu entfernen oder sie für Wasserorganismen durchgängig zu machen.
Eine sorgfältige Abwägung der Interessen aller Betroffenen ist selbstverständliche Voraussetzung für derartige Maßnahmen. Wenn zum Beispiel eine Rohrleitung die einzige Verbindung eines Altarms mit der Ems darstellt, muss im Vorfeld geklärt werden, ob es Wegeverbindungen, beispielweise zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, gibt. Ist das der Fall, stellt eine Furt eine mögliche Lösung dar, um dem Bewirtschafter die Befahrung und bei höheren Wasserständen auch den Fischen das Schwimmen zu ermöglichen.
Ems-Auen-Schutzkonzept (EASK)
1990 wurde in Nordrhein-Westfalen das Gewässerauenprogramm ins Leben gerufen. Mit dem Ziel, die Funktionen von Gewässer und Aue besser zu verzahnen, verfolgt es die Belange von:
- Naturschutz,
- Wasserwirtschaft und
- Gewässerschutz.
Die Ems und ihre Aue wurden unter dem Titel Ems-Auen-Schutzkonzept (EASK) zum Pilotprojekt des Gewässerauenprogramms. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde inzwischen, zum Teil auch mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union durch die Förderprogramme LIFE und LIFE+, umgesetzt.
Größere Baumaßnahmen zur Umsetzung der WRRL mit aktuellen und bereits umgesetzten Beispielen finden Sie auf unserer Themenseite zum Ems-Auen-Schutzkonzept.
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- LIFE+-Projekt: Naturnahe Gewässer- und Auenentwicklung der Ems (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen – Blaue Richtlinie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- HYGON (Hydrologische Rohdaten Online) – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Organisation des Hochwassermeldedienstes in NRW – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)