Die Flugschulen melden ihre Schüler für die theoretische Prüfung an, die in den Räumen der Bezirksregierung in Münster abgelegt wird. © Bezirksregierung Münster
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Luftfahrtpersonal
Flugschüler
Nur lizensiertes Luftfahrtpersonal darf Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge oder Ballone führen. Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen, deren Umfang einschließlich Gültigkeitsdauer sowie Bedingungen für die Ausbildung, Verlängerung und Erneuerung unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung basieren auf den entsprechenden Lehrplänen der Ausbildungsorganisationen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz während der Ausbildung oder dem Geschäftssitz der Flugschule. Die zuständige Luftfahrtbehörde führt Prüfungen durch, erteilt Lizenzen bzw. Berechtigungen und/ oder verlängert sie.
Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Erlaubnis. Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für:
- Segelflugzeugführer
- Ballonfahrer
- Privatflugzeugführer
- Privathubschrauberführer
Erwerb eines Luftfahrerscheins
Für den Erwerb eines Luftfahrerscheins sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung erforderlich. Die Ausbildung muss bei einer genehmigten bzw. erklärten Flugschule, d.h. „Approved Training Organisation“ (ATO) oder „Declared Training Organisation“ (DTO), absolviert werden.
Abhängig von der jeweiligen Art der Luftfahrererlaubnis ist ein Mindestalter Voraussetzung für die Ausbildung. Gegebenenfalls ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters zusätzlich notwendig. Außerdem muss der Bewerber eines Luftfahrerscheins seine Tauglichkeit durch einen flugmedizinischen Sachverständigen prüfen lassen.
Eine weitere Voraussetzung ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung für motorgetriebene Luftfahrzeuge. Sie wird mit dem Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Bezirksregierung beantragt. Für den Erwerb eines Luftfahrerscheins zum Segelflugzeugführer und Ballonfahrer ist keine Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig.
Rechtsvorschriften
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 03. November 2011 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 290/2012 der Kommission vom 30. März 2012 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 2018/1976 der Kommission vom 14. Dezember 2018 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 2018/395 der Kommission vom 13. März 2018 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Kontakt
Unterlagen bezüglich Ausbildungsorganisationen (ATO/ DTO) senden Sie bitte an:
ausbildungsorganisationen@brms.nrw.de
Nachweise und Meldungen im Rahmen der Pilotenausbildung von Flugschülern senden Sie bitte an:
Anträge und Unterlagen zum Transfer von europäischen Lizenzen und zur Umwandlung von Drittstaatenlizenzen senden Sie bitten an:
Please send applications and other documents with reference to the transfer of european licences and transformation of third countries licences to:
Anmeldungen und Fertigmeldungen zur Annahme von Theorieprüfungen und praktischen Prüfungen senden Sie bitte an:
Ansprechpartner/innen
Weitere Links
- Theorieprüfung Fragenkatalog (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Liste fliegerärztlicher Untersuchungsstellen in Deutschland (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- AEROCLUB|NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Abteilung L – Luftfahrtpersonal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Übersicht anerkannter Flugprüfer (LBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anschriften der Landesluftfahrtbehörden (LBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)