Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
-
Arbeitsschutz
Hauptnavigation / Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
-
Regionalplanung
Hauptnavigation / Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Karriere und Service
- Bekanntmachungen, Amtsblätter, Verfahren
- Verfahren
- Wasserrechtliche Verfahren
- Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwem-mungsgebietes für die Bocholter Aa
Hauptinhalt
Wasserrechtliche Verfahren
INFORMATIONEN ZUM FESTSETZUNGSVERFAHREN
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwem-mungsgebietes für die Bocholter Aa
Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 83 ff. Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für die Bocholter Aa ab der Landesgrenze zu den Niederlanden bei km 5,0 bis unterhalb von Velen, am Zusammenfluss von Schwarzem Vennbach und Thesingbach bei km 48,7 ermittelt.
Das ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Bocholter Aa wurde bereits durch Bekanntmachung vom 11.02.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 7 vom 19.02.2021 gemäß § 76 WHG in Verbindung mit § 83 LWG NRW vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung trat mit dem 26.02.2021 in Kraft.
Auslegung
Nun folgt das Festsetzungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter https://www.o-sp.de/bezreg-muenster/ #mce_temp_url#in der Zeit vom
07.06.2024 bis zum einschließlich 09.08.2024
und ist vorher durch ortsübliche Bekanntmachung bei der Stadt Bocholt, der Stadt Borken, der Stadt Isselburg, der Stadt Rhede, der Stadt Velen und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster angekündigt worden.
In demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Bocholt, der Stadt Borken, der Stadt Isselburg, der Stadt Rhede, der Stadt Velen und bei der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung.
Stellungnahmen
Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Stellung bei der Stadt Bocholt, der Stadt Borken, der Stadt Isselburg, der Stadt Rhede, der Stadt Velen oder bei der Bezirksregierung Münster zu den Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes genommen werden kann.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 23.08.2024.
Weitere Informationen zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie im Bekanntmachungstext.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster vom 31.05.2024 (pdf, 1.6 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung der Stadt Bocholt vom 31.05.2024 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung der Stadt Bocholt vom 31.05.2024 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung der Stadt Isselburg vom 28.05.2024 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung der Stadt Rhede vom 17.05.2024 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung der Stadt Velen vom 24.05.2024 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner:innen
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Karriere und Service
- Bekanntmachungen, Amtsblätter, Verfahren
- Verfahren
- Wasserrechtliche Verfahren
- Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwem-mungsgebietes für die Bocholter Aa