Tastatur

Hauptinhalt

Wasserrechtliche Verfahren


INFORMATIONEN ZUM FESTSETZUNGSVERFAHREN
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwem-mungsgebietes für die Bocholter Aa

Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 83 ff. Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für die Bocholter Aa ab der Landesgrenze zu den Niederlanden bei km 5,0 bis unterhalb von Velen, am Zusammenfluss von Schwarzem Vennbach und Thesingbach bei km 48,7 ermittelt. 

Das ermittelte Über­schwemmungs­gebiet für die Bocholter Aa wurde bereits durch Bekannt­machung vom 11.02.2021 im Amtsblatt für den Regierungs­bezirk Münster Nr. 7 vom 19.02.2021 gemäß § 76 WHG in Verbindung mit § 83 LWG NRW vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung trat mit dem 26.02.2021 in Kraft.

Auslegung

Nun folgt das Festsetzungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter https://www.o-sp.de/bezreg-muenster/ #mce_temp_url#in der Zeit vom

07.06.2024 bis zum einschließlich 09.08.2024

und ist vorher durch ortsübliche Bekanntmachung bei der Stadt Bocholt, der Stadt Borken, der Stadt Isselburg, der Stadt Rhede, der Stadt Velen und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster angekündigt worden.

In demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Bocholt, der Stadt Borken, der Stadt Isselburg, der Stadt Rhede, der Stadt Velen und bei der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung.

Stellungnahmen

Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Stellung bei der Stadt Bocholt, der Stadt Borken, der Stadt Isselburg, der Stadt Rhede, der Stadt Velen oder bei der Bezirksregierung Münster zu den Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes genommen werden kann.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 23.08.2024.

Weitere Informationen zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie im Bekanntmachungstext.

Bekanntmachungen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}