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05.06.2024
Abordnungen: Etwa 100 Grundschullehrkräfte für den Emscher-Lippe-Raum

Münster/Gelsenkirchen. Die Bezirksregierung Münster hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt 83 vorübergehende Abordnungen von Grundschullehrkräften aus dem Münsterland ausgesprochen, um die Personalausstattung überwiegend an unterversorgten Schulen im Emscher-Lippe-Raum (Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen und Bottrop) zu verbessern; einige Abordnungen gehen in die Kreise Borken und Coesfeld. Bis Ende Juni werden voraussichtlich weitere 46 Lehrer:innen ab dem Schuljahr 2024/25 abgeordnet. Innerhalb des Münsterlandes rücken zum Schuljahr 2024/25 voraussichtlich 110 Gymnasiallehrkräfte von gut ausgestatteten Gymnasien an die Grundschulen nach. Auch hier sind die meisten Abordnungen bereits ausgesprochen.

Im Anschluss an eine Vorauswahl von Lehrkräften für beabsichtigte Abordnungen durch die Schulleitungen wurden Anhörungsverfahren mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sowie der Anmeldung von Bedenken durchgeführt. Unter sorgfältiger Abwägung der vorgebrachten Gründe und Betrachtung jedes Einzelfalls soll es im Bereich der Grundschulen nach enger Beteiligung der Personalräte somit voraussichtlich zu 129 Abordnungen kommen. Im Bereich der Gymnasien sollen im Anschluss an ein entsprechendes Vorgehen und mit Beteiligung der Personalräte voraussichtlich 110 Lehrer:innen eine befristete Abordnungsverfügung an Grundschulen des Münsterlandes erhalten.

„Herzlichen Dank an alle unterstützenden Lehrkräfte sowohl von den Grundschulen als auch von den Gymnasien. Uns ist bewusst, dass die Abordnungen auch mit Belastungen verbunden sind. Daher freuen wir uns umso mehr über die Bereitschaft, in den unterversorgten Regionen zu unterstützen. Dies leistet einen enorm wichtigen Beitrag für die Bildungsgerechtigkeit aller Kinder in unserem Regierungsbezirk“, betont der Leiter der Schulabteilung der Bezirksregierung Münster, Matthias Schmied.                                                                                                                              

Um die Personalausstattung an unterversorgten Grundschulen im Regierungsbezirk zu verbessern und auch dort faire Bildungschancen zu ermöglichen, setzt die Bezirksregierung Münster die Vorgaben aus dem Handlungskonzept des Schulministeriums (siehe https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung) um. Dazu gehören auch zeitweilige Abordnungen. Vor den Osterferien hatte die Bezirksregierung Münster dazu ein Informationsangebot für benannte Lehrkräfte gemacht (https://www.bezreg-muenster.de/de/presse/2024/2024-03-08_bildungsgerechtigkeit/index.html). Die unterstützenden Grundschulen erhalten ihrerseits Unterstützung durch Abordnungen von Gymnasiallehrer:innen, deren Schulen einen personellen Überhang aufweisen. 

Zum weiteren Hintergrund:

Die Bezirksregierung ist als Schulaufsichtsbehörde im Regierungsbezirk Münster für rund 800 Schulen mit rund 33.000 Lehrer:innen und mehr als 300.000 Schüler:innen zuständig. Die unterstützenden Schulen aus dem gesamten Regierungsbezirk Münster sind im Sinne des Gedankens der „selbständigen Schule“ (§ 23 SchulG) bereits im Februar gebeten worden, Lehrkräfte zu benennen, die nach den Sommerferien mit Beginn des neuen Schuljahres für eine Abordnung in Frage kommen. Dabei wurde zunächst auch abgefragt, welche Lehrkräfte freiwillig bereit sind, sich abordnen zu lassen.

Verbeamtete und tarifbeschäftigte Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes können, wenn dienstliche Gründe vorliegen, vorübergehend ganz oder teilweise an eine andere Dienststelle abgeordnet werden. Dies ist keine Spezialregelung für den Schulbereich, sondern gilt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und somit auch für Lehrkräfte im Landesdienst nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen gleichermaßen. Bei Abordnungen erfolgt in jedem Einzelfall eine Bewertung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Hierbei berücksichtigt diese sämtliche Umstände des Einzelfalls und trifft eine Entscheidung unter Abwägung der dienstlichen Belange (öffentliches Interesse) und den individuellen Belangen der Lehrkräfte. Jede Lehrkraft, die potentiell für eine Abordnung in Frage kommt, bekommt dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Bei den Abordnungen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen. Die Schulaufsichtsbehörde berücksichtigt bei ihrer Entscheidung auch die Stellungnahme der jeweiligen Schulleitung; die Entscheidungszuständigkeit verbleibt jedoch bei der Schulaufsichtsbehörde. Der örtliche Personalrat ist bei Abordnungen zu beteiligen. Das dienstliche Bedürfnis ergibt sich durch die Unterrichtsversorgung anderer Schulen in den Bedarfsregionen.

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