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Regionalplanung


RAUMVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
Neubau der Landtrasse der Offshore-Netzanbindungssysteme der Windader West – Teilstück in NRW

Beteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für die 525 kV-Gleichstromerdkabelkorridore der Windader West

Karte Windader West

Die Amprion Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Hierbei handelt es sich um die Systeme

  • NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
  • NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
  • NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und
  • NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier.

Die landseitig als Erdkabel in verlustarmer Gleichstromtechnik geplanten Systeme sollen möglichst lange miteinander gebündelt und gemeinsam realisiert werden. Sie bilden zusammen das Vorhaben „Windader West“. In der Planungsregion der Bezirksregierung Münster werden nur die größtenteils gebündelt verlaufenden 525 kV-Gleichstromerdkabel in der gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt.

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 07.05.2024 die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für diese Offshore-Netzanbindungssysteme beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO – LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung des raumverträglichsten Korridors.

Zur Vorbereitung der RaumVP wurde am 28. September 2023 eine Antragskonferenz durchgeführt, bei der Untersuchungsumfang und –tiefe (Untersuchungsrahmen) sowie die vorzulegenden Unterlagen besprochen wurden.

Es werden zwei eigenständige Raumverträglichkeitsprüfungen (RaumVP) in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen (NRW) durchgeführt. Diese RaumVP betrifft den Streckenabschnitt der Offshore-Netzanbindungssystem der „Windader West“ in NRW. Das untersuchte Korridornetz erstreckt sich in der Planungsregion der Bezirksregierung Münster über die Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld.

In Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Münster sowie Regionalverband Ruhr) übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren in Nordrhein-Westfalen.

Nachdem die Verfahrensunterlagen vollständig vorgelegt wurden, wird die Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Gemäß § 15 Abs. 3 ROG haben die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.

Bekanntmachung

Auslegung

Die öffentliche Auslegung zu der Raumverträglichkeitsprüfung findet im Zeitraum

vom 11. Juni 2024 bis zum 11. Juli 2024

statt.

Die Verfahrensunterlagen sind in diesem Zeitraum online über das Beteiligungsportal des Landes NRW – www.beteiligung.nrw.de – öffentlich einsehbar.

Die Planunterlagen liegen während der oben genannten Auslegungsfrist auch bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) in Raum 307 für jede Person zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt mittels eines elektronischen Lesegerätes. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter Telefon 0251 411-4868 (Frau Güers).

Stellungnahmen

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als federführende Regionalplanungsbehörde abgeben. Deren Übermittlung soll elektronisch erfolgen:

Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de

Alternativ bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf:

  • per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf),
  • per Telefax (0211 475-2982).

Darüber hinaus ist bei allen auslegenden Behörden die Abgabe einer Stellungnahme vor Ort oder zur Niederschrift möglich.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt grundsätzlich nicht.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

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