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Die Förderbehörde
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region
Die Förderperiode 2014 – 2020 hat begonnen. Die wichtigsten Bestimmungen, Änderungen und Neuerungen finden Sie in übersichtlicher Form in diesem Portal zusammengestellt:
Welche Wettbewerbe und Aufrufe, welche Förderprogramme gibt es? Was kann gefördert werden? Wie muss ich einen Antrag formulieren? Was muss ich beachten? Wo kann ich den Antrag einreichen? Wer hilft mir, mich zurechtzufinden? Das sind nur einige der Fragen, die im Zusammenhang mit den zahlreichen Förderprogrammen der EU auftauchen.
Die Bezirksregierung Münster leitet Sie als Ihre Förderbehörde im Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet kompetent durch den „Förderdschungel“ und zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, von den Förderprogrammen zu profitieren.
Kompetenz und Verantwortung
In der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 hat die Bezirksregierung bei der Umsetzung der Förderprogramme als so genannte „zwischengeschaltete Stelle“ deutlich erweiterte Kompetenzen und eine größere Verantwortung erhalten. Wir stehen in der Verantwortung, unsere Regionen im Bezirk zu stärken und uns gemeinsam für die Zukunft aufzustellen. Gesucht werden zukunftsträchtige, innovative Ideen, die wir zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch umsetzungsfähige Projekte nutzen können. Investitionen in Wachstum und Beschäftigung sind unsere gemeinsamen landespolitischen Ziele.
So informiert und berät die Bezirksregierung Münster die Regionen nicht nur auf der Suche nach Fördermöglichkeiten. Als Bündelungsinstanz verfügt die Bezirksregierung auch über eine breit gefächerte Handlungspalette, die es ihr ermöglicht, regionale Aspekte in ihrer Gesamtheit zu betrachten und geeignete Lösungsstrategien mit den Repräsentanten in der Region zu erarbeiten. Zu diesen Handlungsfeldern gehören beispielsweise ihre Kompetenzen und Aufgaben im Bereich der Planung, als Kommunalaufsicht oder als Bewilligungsbehörde in vielen unterschiedlichen Bereichen.
Bezirksregierung Münster als bewilligende Stelle
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