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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Gewerbliche Wirtschaftsförderung (RWP)
Bezeichnung Förderprogramm
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen
gewerbliche Förderung
Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, einschließlich des Tourismusgewerbes.
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die in bestimmten Fördergebieten Arbeitsplätze neu schaffen oder sichern:
- die Errichtung einer neuen einer Betriebsstätte,
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- die erstmalige Errichtung eigener Räumlichkeiten innerhalb der Gründungsphase,
- der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
Wie sind die Konditionen?
Die Unternehmen erhalten Zuschüsse zwischen 10 und 50 Prozent der Investitionssumme.
Wo ist der Antrag zu stellen?
NRW.BANK
Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: 0211 91741-4800
Fax: 0211 91741-7832
Während des Genehmigungsverfahrens gibt die Bezirksregierung gegenüber der NRW.BANK eine ordnungspolitische und fachliche Stellungnahme ab.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK in Münster.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungsmitteln zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes – Rd.Erl. des Wirtschaftsministeriums vom 30.9.2014 – IV A 2-01 –
Wer informiert weiter?
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsvorschriften
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