eHBA
Die Beantragung Ihres eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) erfolgt durch Sie persönlich. Vor der Antragstellung ist Ihre individuelle Authentifizierung durch Ihre persönliche Anmeldung im NRW Serviceportal erforderlich. Für die Anmeldung im NRW Serviceportal nutzen Sie Ihre BundID. Eine BundID können Sie sich über das NRW Serviceportal selbst einrichten. Für die Antragstellung ist eine BundID mit dem Vertrauensniveau „Basisregistrierung“ (Benutzername und Passwort) ausreichend. Im Rahmen der Antragstellung geben Sie persönlich eine Eigenerklärung zu Ihrer Berufserlaubnis und Ihren zukünftigen Mitteilungspflichten gegenüber dem eGBR ab. Ihr Vertrauensdiensteanbieter ist vor der Auslieferung Ihres eHBA an Ihre Meldeadresse zur Durchführung eines Identverfahrens mit Ihnen verpflichtet.
Sie als antragstellende Person tragen grundsätzlich die Kosten für Ihren eHBA. Aus diesem Grund wird die Gebührenfestsetzung des eGBR an Sie adressiert. Ggf. kann Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten erstatten. Dies liegt jedoch in ihrem bzw. seinem Ermessen. Sofern Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten für Ihren eHBA erstattet, können Sie die Gebührenfestsetzung des eGBR und die Rechnung Ihres Vertrauensdiensteanbieters mit einem Eigenbeleg über Ihre Auslagen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Verwaltungsgebühr kann alternativ auch unter Angabe des Kassenzeichens als Verwendungszweck von jeder anderen Person oder Institution an das eGBR überwiesen werden.
SMC-B
Die SMC-B wird grundsätzlich von einer für die betreffende Leistungserbringerinstitution im Außenverhältnis vertretungsberechtigten Person beim eGBR beantragt. Im Rahmen der Antragstellung gibt die vertretungsberechtigte Person für die Leistungserbringerinstitution Eigenerklärungen zu den im Antrag angegebenen Daten, zum Versorgungsvertrag und den zukünftigen Mitteilungspflichten gegenüber dem eGBR ab. Dritte können durch eine vertretungsberechtigte Person mit schriftlicher Einzelvollmacht zur Beantragung und Entgegennahme der SMC-B für diese Leistungserbringerinstitution bevollmächtigt werden. In diesem Fall laden Sie die schriftliche Einzelvollmacht als Nachweis der Vertretungsberechtigung im Antragsformular im NRW Serviceportal hoch.