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Approbationen


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Informationen in anderen Sprachen

Verfahren


Zuständigkeit


Bearbeitungsfristen


Gebühren

 

Anspruchsvoraussetzungen


Persönlich


Fachlich

 

Deutschkenntnisse

Vor der Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis ist der Nachweis der Allgemeinsprache und der Fachsprache zu erbringen.


Ausreichende Deutschkenntnisse


Allgemeinsprache


Fachsprache

 

Form der Unterlagen


Originale und amtlich beglaubigte Kopien


Übersetzungen


Echtheitsvermerke

 

Berufserlaubnis


Allgemeines

 

Kenntnisprüfung


Wie stelle ich einen Antrag zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung für Ärzte?


Wann erhalte ich spätestens eine Ladung zu einem Prüfungstermin?


Wann erhalte ich eine Zahlungsaufforderung und wie hoch ist die Prüfungsgebühr?


In welchen Fächern erfolgt die Kenntnisprüfung für Ärzte?


Wie ist die Prüfungskommission besetzt?


Wann erhalte ich mein Prüfungsergebnis und wie oft kann ich die Kenntnisprüfung ablegen?


Kann ich meinen Termin verschieben?


Wie verhalte ich mich im Falle einer Erkrankung?


Wie verhalte ich mich im Falle einer Schwangerschaft?

 

Downloads

 

Verschiedenes


Konformitätsbescheinigung


Erworbene Rechte


Äquivalenzbescheinigung


Identitätsnachweis

 

Externe Links zu Förderprogrammen des Bundes und allgemeine Beratungsangebote

Sollten Sie im Vorfeld der Antragstellung allgemeine Fragen zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Apotheker/Apothekerin oder Psychotherapeut/Psychotherapeutin haben können Sie sich auch hier beraten lassen:


Förderprogramme des Bundes


Allgemeine Beratungsangebote

Bei Fragen zu bereits konkret gestellten Anträgen oder noch konkret zu stellenden Anträgen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster.

Zusätzliche Informationen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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