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Im Fokus
Arbeiten bei Hitze
Wie schützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer bei Hitze?
Der Hochsommer nimmt in dieser Woche so richtig Fahrt auf. So sehr sich Eisdielen und Schwimmbäder über die Temperaturen freuen, so sehr belastet das Wetter auf der anderen Seite viele Menschen, die ihrer Arbeit nachgehen müssen. Zu ihrem Schutz gibt es rechtliche Vorgaben, deren Einhaltung insbesondere auch Aufgabe der Arbeitgeber ist.
Hitzefreiregelungen, soviel vorweg, sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Vorrichtungen zum Schutz vor Hitze, Sonnenschutz oder auch vor UV-Strahlung zu ergreifen und vorzuhalten.
Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes sind Fragen des Arbeitnehmerschutzes zu den zulässigen Temperaturen an Arbeitsplätzen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beziehungsweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt. Für den Arbeitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Er hat vor der Aufnahme einer Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz zu erstellen.
Das bedeutet: Arbeitsräume, an die keine besonderen betriebstechnischen Anforderungen gestellt werden müssen während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur aufweisen. Hierzu wiederum wird die ASR konkreter:
Grundsätzlich soll an Arbeitsplätzen eine Temperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten werden. Sollte dieses dennoch der Fall sein, gilt Folgendes:
Raumtemperatur über 26 ̊C:
Wirksame Maßnahmen gegen Hitzebelastungen, wie beispielhaft nachfolgend aufgezählt, sollen ergriffen werden.
Raumtemperatur über 30 ̊C:
Wirksame Maßnahmen gegen Hitzebelastungen, wie beispielhaft nachfolgend aufgezählt, sind zu ergreifen.
Raumtemperatur über 35 ̊C:
Für die Zeit der Überschreitung ist der Raum ohne entsprechende Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Was können geeignete Maßnahmen bei Temperaturüberschreitungen am Arbeitsplatz sein?
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (zum Beispiel Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (zum Beispiel Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (zum Beispiel elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Arbeitszeitverlagerung in weniger warme Tageszeiten
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Bereitstellung geeigneter Getränke (zum Beispiel Trinkwasser)
In Extremfällen können auch technische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier und organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Entwärmungsphasen oder auch persönliche Schutzausrüstungen wie Hitzeschutzkleidung Abhilfe schaffen.
Auch der Einsatz in anderen, kühleren Bereichen der Arbeitsstätte kann als geeignete Maßnahme dienen.
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