Service-Navigation und Suche
Hauptinhalt
Planfeststellungsverfahren Straße
Planfeststellungsverfahren
Autobahn GmbH des Bundes – Umbau des AD Bottrop
Informationen zur Planänderung im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des AD Bottrop (A2 / A31), von A2 Betriebs-km 464+785 bis Betriebs-km 468+573 und A31 Betriebs-km 0+093 bis Betriebs-km 1+215
Vorhabenträgerin:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Westfalen – Außenstelle Bochum
Philippstraße 3
44803 Bochum
Auslegung von neuen und geänderten Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren:
Anhörungsverfahren zum Deckblatt I
Auf den Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, hin hat die Bezirksregierung Münster im Jahr 2020 das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des AD Bottrop eingeleitet.
Nun hat die seit 2021 zuständige Autobahn GmbH des Bundes weitere neue und geänderte Planunterlagen eingereicht, die zur Einsichtnahme als Deckblatt I öffentlich ausgelegt werden.
Die aktualisierten und geänderten Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten – Deckblatt I) stehen gemäß § 17a III 1, I FStrG i. V. m. § 18 I 4 UVPG i. V. m. § 73 VwVfG NRW in der Zeit vom
16.04.2025 bis zum 15.05.2025 einschließlich
auf dieser Internetseite der Bezirksregierung Münster sowie im Portal Beteiligung NRW (https://beteiligung.nrw.de/k/1013359) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Auslegung wird mit folgender Bekanntmachung angekündigt:
Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden können, nämlich
bis zum 16.06.2025.
Einwendungen gegen die nun ausgelegten Unterlagen können vorzugsweise wie folgt in elektronischer Form erhoben werden:
- über das Portal Beteiligung NRW
- durch einfache E-Mail an die Adresse: poststelle@brms.nrw.de
- durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde: poststelle@brms.sec.nrw.de
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz: poststelle@brms-nrw.de-mail.de
Eine schriftliche Übermittlung der Einwendung ist ebenfalls möglich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Aufgrund von Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Form der Weitergabe von nicht anonymisierten personenbezogenen Daten in Einwendungen an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens, auf die „Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren“ verwiesen. Diese Hinweise können unter www.brms.nrw.de/de/datenschutz/25/index.html aufgerufen werden.
An dieser Stelle können während der Dauer der Auslegung vom 16.04.2025 bis zum einschließlich 15.05.2025 die neuen und geänderten Planunterlagen eingesehen werden.
Nachrichtlich stehen hier im gleichen Zeitraum die insoweit unveränderten Planunterlagen zur Verfügung.