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- Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage – Kockmann GmbH, Ochtrup
Hauptinhalt
Genehmigung von Anlagen
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage – Kockmann GmbH, Ochtrup
Informationen zum Genehmigungsverfahren
Vorhabenträger und Standort der Anlage:
Kockmann GmbH
Weinerpark 17
48607 Ochtrup
Einleitung des Genehmigungsverfahrens: Anhörungsverfahren
hier: Auslegung der Antragsunterlagen
Die Kockmann GmbH, Weinerpark 17 in 48607 Ochtrup hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 130,64 m und einer Nennleistung von 4.260 kW am Standort Weinerpark 17, 48607 Ochtrup, Gemarkung Ochtrup, Flur 47, Flurstück 176 beantragt.
Die Auslegung der dazugehörigen Antragsunterlagen erfolgt auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom
30.09.-29.10.2024
und wurde vorab am 27.09.2024 im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster und im Internet derselben bekannt gemacht.
Einwendungen
Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Einwendungen gegen das geplante Vorhaben bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden können.
Die Einwendungsfrist endet am 12.11.2024.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können elektronisch unter der E-Mail-Adresse: dez52@bezreg-muenster.nrw.de sowie bei der vorgenannten Behörde schriftlich vorgebracht werden. Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift (in Blockschrift) des Einwenders tragen. Eine einfache E-Mail ist dafür ausreichend.
Antragsunterlagen
An dieser Stelle können die Antragsunterlagen 30.09.2024 bis zum 29.10.2024 eingesehen werden.
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Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner:innen
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