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18.10.2024
Start der Raumverträglichkeitsprüfung für Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Münster/Westerkappeln/Gersteinwerk. Für den geplanten Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) ist die Raumverträglichkeitsprüfung gestartet. Ab Montag, 21. Oktober 2024, beginnt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen.

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster und der Regionalverband Ruhr (RVR) prüfen das Vorhaben auf Raumverträglichkeit. Die Bezirksregierung Münster agiert dabei federführend.

Die Verfahrensunterlagen sind ab dem 21. Oktober 2024 bis einschließlich zum 29. November 2024 auf der Website der Bezirksregierung Münster öffentlich einsehbar:

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist per E-Mail an raumvp@bezreg-muenster.nrw.de oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen abgegeben werden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses gewährt die Bezirksregierung Münster in diesem besonderen Fall eine Stellungnahmefrist von sechs Wochen. Der gesetzlich vorgesehene Mindestbeteiligungszeitraum liegt bei einem Monat.

Die förmliche Bekanntmachung des Verfahrens ist in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Düsseldorf (10. Oktober), Münster (11. Oktober) und Arnsberg (12. Oktober) erfolgt.

Zum Hintergrund:

Die Errichtung der neuen Stromtrasse ist notwendig, um das Übertragungsnetz für zukünftig ansteigende Stromflüsse zwischen den Erzeuger- und Verbraucherregionen zu verstärken. Die Erforderlichkeit wurde erstmals im Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Insgesamt ist mit einer Länge der Leitung von ca. 85 Kilometern zu rechnen.

Bei diesem Vorhaben wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden unter überörtlichen Gesichtspunkten die Auswirkungen des Vorhabens auf die entsprechenden Räume geprüft. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Im Anschluss an die Raumverträglichkeitsprüfung folgt das Zulassungsverfahren für die Stromtrasse.

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