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Regionalplanung


Raumverträglichkeitsprüfung
380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Beteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung

Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannanlagen Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) mit dem Ziel, das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse zu verstärken. Im Juli 2022 hat die Amprion GmbH gemäß Nr. 89 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) den gesetzlichen Auftrag für den Bau der Höchstspannungsleitung Westerkappeln – Gersteinwerk erhalten. Sie ist als Freileitung zu errichten und wird eine Länge von ca. 85 km aufweisen.

Karte

Darstellung des Trassenkorridornetzes und des ermittelten Vorschlagstrassenkorridors (Quelle: Amprion)

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind

  1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
  3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

In Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) übernimmt die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren.

Gemäß § 15 Absatz 3 ROG haben die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.

Den Abschluss des Verfahrens wird eine umfassende gutachterliche Stellungnahme einschließlich Begründung der Bezirksregierung Münster bilden, in welcher der raumverträglichste Trassenkorridor bestimmt wird. Die gesamte Raumverträglichkeitsprüfung ist nach sechs Monaten abzuschließen.

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 30.09.2024 die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben beantragt. Die Bezirksregierung Münster hat die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüft. Gemäß § 15 Abs. 3 ROG haben nunmehr die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.

Auslegung

Die öffentliche Auslegung zum Raumordnungsverfahren hat im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 stattgefunden. Innerhalb dieser Auslegungsfrist wurden die Unterlagen über diese Internetseite veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung ist beendet.

Gemäß § 15 Abs. 3 ROG hatten die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit Gelegenheit, während der Beteiligungsfrist vom 21. Oktober 2024 bis 29. November 2024 Stellung zum Projekt zu nehmen. Innerhalb der Auslegungsfrist im genannten Zeitraum haben die Unterlagen auf dieser Internetseite zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen können jetzt nicht mehr eingereicht werden.


FAQ

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Wer stellt die Notwendigkeit fest und wie ist diese rechtlich verankert?

Warum ist der Bau einer neuen Höchstspannungsfreileitung erforderlich?

Warum soll eine Freileitung gebaut werden und kein Erdkabel?

Welche Verfahren werden bis zum Bau durchlaufen?

Was bedeutet eine Raumverträglichkeitsprüfung und wie läuft sie ab?

Rechtsvorschriften

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