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Personalangelegenheiten, Personalvertretungen
Gleichstellung
Um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erzielen, muss der gesamte Lebensweg von Frauen und Männern im persönlichen Bereich und im Beruf wie auch in der Familie die gleichen Chancen bereithalten. Nur so erlangen alle wirkliche Wahlfreiheit.
Über die Chancengleichheit hinaus müssen Gleichbehandlung wie auch die Unterbindung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gewährleistet sein. Reelle und verlässliche Wahlfreiheit für eine gleichwertige freie Lebensgestaltung herzustellen, ist erklärtes Ziel der Gleichstellungsarbeit im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens.
Gender Mainstreaming als Leitprinzip und Strategie bereit den Weg dafür, nicht erst bei den entstandenen tatsächlichen oder vermuteten Defiziten anzusetzen, sondern alle Maßnahmen und Entscheidungen im Vorhinein auf ihre Auswirkungen für die jeweilige Geschlechtergruppe im Sinne einer geschlechtersensiblen Folgenabschätzung zu prüfen.
Zuständigkeiten im Arbeitsbereich Gleichstellung
Im Arbeitsbereich Gleichstellung im Regierungsbezirk Münster ist sowohl auf der Ebene der Schulabteilung als auch auf der Ebene jedes Schulamtes eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Koordinatorinnen für Gleichstellungsfragen unterstützen die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.
Auf der Ebene der Schulen sind in der Regel Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen bestellt, die in der Einzelschule für gleichstellungsrelevante Fragestellungen zuständig und im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule pflichtgemäß an bestimmten Personalmaßnahmen beteiligt sind.
Gleichstellungsbeauftragte der Schulabteilung
Gleichstellungsbeauftragte der Schulämter
Fachberaterinnen für Gleichstellungsfragen
Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen
Downloads
- Broschüre: Gleichberechtigung am Arbeitsplatz Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Broschüre: Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Broschüre: Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag (pdf, 534 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Musterformular des MSB zur Bestellung der AfG (docx, 21 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Broschüre „Gewalt gegen Lehrkräfte“ (pdf, 2.6 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitshilfe zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache für den Schulbereich (pdf, 281 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitshilfe: Geschlechtersensible Schul- und Unterrichtsentwicklung-Impulse und Anregungen (docx, 794 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Schulgesetz für das Land Nordrhein - Westfalen, insbesondere §2 SchulG Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartnerinnen
Weitere Links
- AGG-Beschwerdestelle für den Schulbereich
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Gleichstellung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Gender Mainstreaming (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Gender Mainstreaming (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Genderkompetenzzentrum (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)