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Personalangelegenheiten, Personalvertretungen
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
Durch Regelungen wie Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung soll den Lehrkräften eine individuelle Lebensplanung erleichtert werden. Diese und andere Regelungen ermöglichen, Familien- und Erwerbsleben, die sogenannte Work-Life-Balance, besser miteinander zu verbinden, aber auch Zeit für Weiterbildung zu gewinnen und den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Sie sollen zu mehr Arbeitszufriedenheit und damit zu mehr Motivation bei den Lehrkräften führen. Auch die Schule hat hierdurch Vorteile, indem ihr durch diese Regelungen zum Beispiel ein flexiblerer Personaleinsatz ermöglicht wird.
So kommen die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes, als ein Beispiel genannt oder Pflegezeiten für pflegebedürftige Angehörige als ein anderes Beispiel genannt, besonderen Lebenssituationen entgegen. Vor allem auch bei Akutereignissen, wie dem plötzlichen Eintritt eines Pflegefalls in der Familie oder einer plötzlich auftretenden Betreuungssituation, kann durch verschiedene Regelungen und Angebote kurzfristig eine zufriedenstellende Lösung für alle Betroffenen gefunden werden.
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen, die sich für eine Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung interessieren, finden untenstehend Informationen über entsprechende Möglichkeiten. Diese Informationen sollen eine Entscheidungshilfe geben, können jedoch eine individuelle Beratung in der Dienststelle nicht ersetzen. Das Schulministerium hat im Bildungsportal in einer Übersicht die Freistellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte zusammengefasst. Zuständig für die Genehmigung von Teilzeiten und Beurlaubungen für Lehrkräfte im Bereich des Regierungsbezirks Münster ist das Dezernat 47 – Personal- und Stellenplanangelegenheiten in der Bezirksregierung Münster. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist Ansprechpartner für die Fragen nach den Folgen für die persönliche Besoldung und Versorgung.
Downloads
- Antrag auf Teizeitbeschäftigung oder Beurlaubung (pdf, 284 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zum Projekt Kontaktschulen für beurlaubte Lehrkräfte (pdf, 59 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell gem. § 65 LBG/§ 11 TV-L (pdf, 731 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Weitere Links
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Freistellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesamt für Besoldung und Versorgung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
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