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Hauptinhalt
Arbeitsschutz
Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Arbeitsschutz in Deutschland
Die arbeitsschutzbezogene Gesetzgebung ist Bundesrecht und deutschlandweit einheitlich. Die Überwachung der Einhaltung ist Ländersache. Jedes Land hat seine eigenen Arbeitsschutzaufsichten, die auch leicht unterschiedlich benannt sind (beispielsweise Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz oder wie in Nordrhein-Westfalen, Arbeitsschutzverwaltung).
Aufgabe des staatlichen Arbeitsschutzes ist es, zu überwachen, ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten anzuordnen und zu beraten.
Um bei 16 verschiedenen Ländern Einheitlichkeit zu wahren, gibt es die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die auf fachlicher Ebene vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) unterstützt wird.
Tipp: In der digitalen LASI-Bibliothek finden Sie alle arbeitsschutzbezogenen Broschüren der Länder, filterbar nach Thema oder Land.
Die Ausführung des staatlichen Arbeitsschutzes wird in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen übernommen
Berufsgenossenschaften & Unfallkassen
Unfallversicherungsträger im Arbeitsschutz
Es gibt in Deutschland neun gewerbliche Berufsgenossenschaften (BG), die nach Branchen organisiert sind (z. B. die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU). Dazu kommen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Alle zusammen sind in einem Spitzenverband organisiert, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., kurz DGUV.
Die Unfallversicherungsträger haben neben ihrem grundsätzlichen Versicherungsauftrag auch die Aufgabe, die Versicherten vor berufsbedingten Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen zu schützen. Sie sind insbesondere im Bereich Unfallverhütung aktiv. Dazu erlassen sie z. B. Unfallverhütungsvorschriften.
Auch Betriebsbegehungen gehören zum Repertoire. Bei der Begehung prüfen die Aufsichtspersonen, dass die geltenden Bestimmungen und Regeln für den Arbeitsschutz eingehalten werden und nehmen Einblick in relevante Unterlagen, wie z. B. die Gefährdungsbeurteilung.
Die Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger ist verpflichtend für alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen. Finanziert werden die sie durch die Beiträge der Arbeitgebenden.
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene Strategie zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII verankert.
Die GDA hat das zentrale Ziel, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Wenn die Gesundheit von Beschäftigten gefördert und die Anzahl von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen verringert wird, kann dies die Betriebe, die sozialen Sicherungssysteme und die Volkswirtschaft entlasten. Als Kernelemente der GDA wurden gemeinsame Arbeitsschutzziele zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland festgelegt. Die Arbeitsschutzziele orientieren sich eng am betrieblichen Bedarf.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der GDA ist es, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Unfallversicherungsträgern nachhaltig zu verbessern. Dazu werden in der dritten GDA-Periode gemeinsam Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung nach gemeinsamen Leitlinien sowie regelmäßige Erfahrungsaustausche durchgeführt. Zusätzlich sollen transparente und praxisgerechte Vorschriften und Regeln sowie zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte Anreize für Betriebe schaffen, auf allen Ebenen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes nachhaltig und systematisch Prävention zu betreiben.
Das GDA-Portal bietet Unterstützungsangebote und Instrumente für Arbeitgeber und Beschäftigte zu verschiedenen Themenfeldern, wie z. B. einfach anwendbare Online-Tools wie den GDA-ORGACheck zur Selbstbewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation oder auch Handlungshilfen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
- GDA-Portal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- GDA-ORGACheck (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Ziele der 3. GDA-Periode: Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung in kleinen und mittelständischen Betrieben fördern
Das strategische Ziel der dritten GDA-Periode ist die Förderung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in kleinen und mittelständischen Betrieben. Es lautet:
„Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für
- gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen
- gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen
- einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.“
Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung
In allen GDA-Betriebsbesichtigungen werden das betriebliche Arbeitsschutzsystem sowie die Gefährdungsbeurteilung nach gemeinsam abgestimmten Standards beurteilt. Ziel des abgestimmten Aufsichtshandelns ist es, sowohl bei der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben Verbesserungen zu erreichen wie auch die Durchführung angemessener Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben zu fördern. Dazu führen die Aufsichtsdienste bundesweit jährlich mindestens 50.000 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung durch.
Arbeitsprogramme der 3. GDA-Periode
Die weiteren Arbeitsschutzziele – Muskel-Skelet-Belastungen und psychische Belastungen verringern sowie sicher mit krebserzeugenden Gefahrstoffen umzugehen – werden in Arbeitsprogrammen umgesetzt. In der dritten GDA-Periode stellen die Arbeitsprogramme inhaltliche Ergänzungen der Betriebsbesichtigung mit Systembewertung dar. Sie kommen insgesamt in zehn Prozent der Betriebsbesichtigungen zusätzlich zum Einsatz. Das Aufsichtspersonal beurteilt den betrieblichen Arbeitsschutz bei seiner Besichtigung dann auch zu einem der Arbeitsprogrammthemen.
- Arbeitsprogramm „Gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsprogramm „Gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsprogramm „Ein sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusammenarbeit in der Gemeinsamen landesbezogenen Stelle und regionale Umsetzung in NRW
Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden der 16 Länder und den Unfallversicherungsträgen ist von diesen eine gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS nach § 21 ArbSchG und § 20 (2) SGB VII) benannt. Sie übernimmt für die UVT eine Steuerungsfunktion auf Länder-, Bezirks- und Lokalebene und schließt mit den obersten Arbeitsschutzbehörden verbindliche Vereinbarungen zur gemeinsamen Umsetzung der GDA.
- Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Deutscher Arbeitsschutzpreis
Innovative Ansätze, die den betrieblichen Arbeitsschutz wirksam verbessern und zum Nachmachen anregen, werden mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis gefördert. Unter dem Dach der GDA werden alle zwei Jahre Betriebe ausgezeichnet, die sich besonders für den betrieblichen Arbeitsschutz engagieren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Zusätzliche Informationen
Empfehlungen
- Arbeitsschutzportal NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeits- und Sozialministerkonferenz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- LASI-Bibliothek (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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