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Arbeitsschutz


Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Arbeitsschutz in Deutschland

Die arbeitsschutzbezogene Gesetzgebung ist Bundesrecht und deutschlandweit einheitlich. Die Überwachung der Einhaltung ist Ländersache. Jedes Land hat seine eigenen Arbeitsschutzaufsichten, die auch leicht unterschiedlich benannt sind (beispielsweise Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz oder wie in Nordrhein-Westfalen, Arbeitsschutzverwaltung).

Aufgabe des staatlichen Arbeitsschutzes ist es, zu überwachen, ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten anzuordnen und zu beraten.

Um bei 16 verschiedenen Ländern Einheitlichkeit zu wahren, gibt es die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die auf fachlicher Ebene vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) unterstützt wird.

Tipp: In der digitalen LASI-Bibliothek finden Sie alle arbeitsschutzbezogenen Broschüren der Länder, filterbar nach Thema oder Land.

Die Ausführung des staatlichen Arbeitsschutzes wird in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen übernommen


Berufsgenossenschaften & Unfallkassen


Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

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