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Operationelle Programme NRW
OP ESF NRW 2014 – 2020
Aufgabe des Operationellen Programms zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen 2014 – 2020 (OP ESF NRW) ist es, in die Menschen des Landes zu investieren.
Konkret setzt das Operationelle Programm ESF NRW dabei auf folgende vier Schwerpunkte, die sogenannten Prioritätsachsen:
- Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte und Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel,
- Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung,
- Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen,
- technische Hilfe.
Die Europäische Kommission hat den Entwurf des Operationellen Programms ESF NRW für die Förderphase 2014+ am 17. Dezember 2014 genehmigt.
Budget 2014 – 2020
Insgesamt stehen für das OP ESF NRW Mittel in Höhe von voraussichtlich 627 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Hälfte finanziert das Land NRW. Die zweite Hälfte stellt die EU-Kommission aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Damit ist der ESF ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Landesarbeitspolitik.
Verteilung der Mittel auf die Schwerpunkte
Geplant ist folgende Verteilung der Mittel auf die einzelnen Prioritätsachsen:
- Für die Förderung in Beschäftigung sieht das Operationelle Programm insgesamt circa 564 Millionen Euro vor;
- für den Schwerpunkt soziale Eingliederung und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung circa 376 Millionen Euro;
- auf den Schwerpunkt Aus- und Berufsbildung entfallen cirka 251 Millionen Euro;
- für die Stärkung der Verwaltungskapazitäten stehen etwa circa 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Zuständigkeiten
Das NRW-Arbeitsministerium ist zuständige Verwaltungsbehörde für den ESF in Nordrhein-Westfalen.
Die konkrete Umsetzung und die Anwendung des OP ESF im Regierungsbezirk Münster erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung.
Rechtsvorschriften
Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Verwandte Themen
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