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Förderprogramme von A – Z
Hausärztliche Versorgung
Wer wird gefördert?
Ärzt:innen sowie Medizinische Versorgungszentren im Bereich der Bezirksregierung Münster in förderfähigen Gemeinden (Anlage 1 und 2 der Richtlinie).
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- eine Niederlassung von Ärzt:innen mit einer vertragsärztlichen Tätigkeit als Hausärzt:innen im Bereich der Bezirksregierung in förderfähigen Gemeinden anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro (Gebiet nach Anlage 1) und mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro (Gebiet nach Anlage 2)
- eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärzt:innen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro (Gebiet nach Anlage 1) und mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro (Gebiet nach Anlage 2)
- die Errichtung von Lehrpraxen mit einem anteiligen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro
- die Beschäftigung von Weiterbildungsassistent:innen durch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit)
- die Beschäftigung von Fachärzt:innen im Rahmen des Qualifizierungsjahres gemäß Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom 30. August 2018 durch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit)
- die Beschäftigung von Fachärzt:innen im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom 30. August 2018 durch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit)
- der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1000 Euro.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Rechtsvorschriften
Weitere Informationen
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Downloads
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