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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Ausbildungsverkehr-Pauschale im Linien- und Sonderlinienverkehr des ÖPNV
Bezeichnung Förderprogramm
Ausbildungsverkehr-Pauschale im Linien- und Sonderlinienverkehr des ÖPNV
Das Land gewährt den Aufgabenträgern eine jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale.
Wer wird gefördert?
Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW.
Die Finanzmittel sind durch den Aufgabenträger an alle in seinem Zuständigkeitsbereich tätigen Verkehrsunternehmen weiterzuleiten, die Verkehre gemäß §§ 42, 43 Nr. 2 PBefG durchführen.
Was wird gefördert?
- Mindestens 87,5 Prozent der Pauschale müssen zur Finanzierung des vergünstigten Schüler- und Ausbildungsverkehrs im Linienverkehr eingesetzt werden.
- Bis zu 12,5 Prozent der Pauschale dürfen nach § 11a Abs. 3 ÖPNVG NRW von den Aufgabenträgern zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen verwendet werden.
Wie sind die Konditionen?
Maßstab für die Verteilung sind die erzielten Erträge im Ausbildungsverkehr. Der Schlüssel ist durch Gesetz abschließend geregelt. Alleiniger Maßstab sind daher die jeweils aktuellen, gegebenenfalls angepassten Erträge im Ausbildungsverkehr.
70 % der Pauschale werden zum 1. Mai, die restlichen 30 % zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres ausgezahlt.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Pauschale wird an die Aufgabenträger ohne Antrag gewährt.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
- § 11a ÖPNVG NRW
- Verwaltungsvorschriften zum ÖPNVG NRW
Was noch wichtig ist?
Die Verkehrsunternehmen haben ihre Anträge an die jeweils zuständigen Aufgabenträger zu richten.
Wer informiert weiter?
- Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster - Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
Rechtsvorschriften
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV-ÖPNVG NRW) (pdf, 1.2 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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