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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Projektförderung für örtliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Kommunen
Bezeichnung Förderprogramm
Projektförderung für örtliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen der Kommunen
Wer wird gefördert?
Städte, Gemeinden und Kreise
Was wird gefördert?
Durchführung von örtlichen Verkehrssicherheitsaktionen
Wie sind die Konditionen?
Festbetragsförderung für Maßnahmen, die unter die in Nr. 1.1 WG zu § 44 LHO festgelegte Bagatellgrenze (12.500,-€) fallen, ansonsten Anteilsfinanzierung / Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent erforderlich
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Zuwendungsbedarf für das jeweilige Jahr muss gemäß jährlichem Förderaufruf gemeldet werden
Zuwendung erfolgt in der Regel im April für das laufende Jahr
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§ 44 LHO (GV) – VVG, jährliche Regelung durch Einzelerlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Welche Rahmenbedingungen bestehen?
- Vorhandene Förderrichtlinien, wie die Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) oder Nahmobilität (FöRi-Nah) sind vorrangig anzuwenden.
- Investive Maßnahmen oder Personalausgaben werden nicht gefördert.
- Give-Aways werden nur im Rahmen von Aktionen oder Veranstaltungen gefördert. Die Kosten der Give-Aways sollten im Verhältnis (maximal 20 %) zu den Gesamtkosten der Veranstaltung stehen.
- Ausstattungen von Warnwesten o. ä. für Erstklässler, die in den vergangenen Jahren beispielsweise vom ADAC gesponsert wurden, sind nicht förderfähig.
- Aktionen/Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme des Landes NRW finanziert werden, können nicht gefördert werden
Was noch wichtig ist?
Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützt Kommunen, neue Ansätze für eine sichere Mobilität auf dem Land und in Städten umzusetzen:
- Effizientere Nutzung der Infrastruktur
- Aufwertung öffentlicher Räume
- Sicherung der Mobilität
- Stärkung des Mobilitätsverbundes in den Quartieren
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Ausbau der regionalen Zusammenarbeit
- Anpassung an verändertes Mobilitätsverhalten
- Förderung der Wirtschaft durch optimierte Transporte
- Beitrag zur Realisierung der Klimaziele
Vier regionale Koordinierungsstellen in NRW begleiten die Schaffung der strukturellen Voraussetzungen in den Kommunen, organisieren den regionalen Austausch und stellen Angebote für Maßnahmen mit lokalen Partnerorganisationen zur Verfügung.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW steht somit auch für die Beratung zur Durchführung von örtlichen Verkehrssicherheitsaktionen in den Kommunen zur Verfügung.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Zukunftsnetz Mobilität NRW
Ansprechpartner für Kommunen im Emscher-Lippe-Raum/Regierungsbezirk Münster
Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr
Sitz: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Tel. 0209 / 1584-0
E-Mail: zukunftsnetz-mobilitaet@vrr.de
Ansprechpartner für die kreisfreie Stadt Münster, Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf
Koordinierungsstelle Westfalen, Standort Müster
Sitz: Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Tel. 0251 / 4888-1725
Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag
Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.
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