Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Förderung finanzschwacher Kommunen
Kommunal­investitions­förderungs­gesetz (KInvFöG)

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© B. Wylezich/Fotolia

Der Bund stellt mit dem Kommunal­investitions­för­derungs­gesetz (KInvFöG) 7 Milliarden Euro zur Stär­kung der Investi­tions­tätigkeit finanz­schwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf 2 Kapitel, dem Kapitel 1 „Infra­struk­turprogramm“ und dem Kapitel 2 „Schul­sanierungs­programm“ mit unter­schiedlichen Förder­zielen. Die Förderziele beinhalten folgendes:


Fördersteckbrief zu Kapitel 1 „Infrastrukturprogramm“


Fördersteckbrief zu Kapitel 2 „Schulsanierungsprogramm“

Einzelheiten der Durchführung der beiden Förderprogramme haben Bund und Länder jeweils in der Verwaltungs­vereinbarung geregelt. In diesem Rahmen obliegt die Umsetzung des KInvFöG den Ländern.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht. Dort gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen, wie zum Beispiel zu den förderfähigen Ausgaben, Doppel­förderung, Förder­bereichen, Förderverfahren.

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