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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Wiederaufbauhilfe für Infrastruktur in Kommunen
Bezeichnung Förderprogramm
Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen
Wer wird gefördert?
Die antragsberechtigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, überwiegend kommunale Unternehmen, Verbände, Vereine usw. können der Nr. 6.2.1 der Förderrichtlinie entnommen werden.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktureinrichtungen einschließlich der Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, soweit sie anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie unabhängig von der Trägerschaft von Infrastrukturen des Personenverkehrs und des Schienengüterverkehrs einschließlich der Bereitstellung von insbesondere Ersatzmobilität im öffentlichen Personennahverkehr bis zur Wiederherstellung der Infrastrukturen.
Welche Voraussetzungen bestehen?
Unter anderem bestehen folgende Voraussetzungen:
- Die Anträge sind ausschließlich online zu stellen. Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich. Dem Antrag ist zwingend der Wiederaufbauplan beizufügen – bitte beachten Sie insoweit die Hinweise hierzu im Online-Verfahren!
- Der Schadensort muss in einer der in Anlage 1 zur Förderrichtlinie genannten Kommunen liegen. Diese sind im Regierungsbezirk Münster: Stadt Bottrop, Stadt Castrop-Rauxel, Stadt Münster, Stadt Recklinghausen, Stadt Steinfurt.
- Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden zur Antragsstellung bzgl. Infrastruktur für Kommunen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist ausschließlich online zu stellen im Wiederaufbau.Web.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist bis zum 30.06.2023 zu stellen.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
- Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen
- Landeshaushaltordnung Nordrhein-Westfalen
- Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021
- Aufbauhilfeverordnung 2021
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Antragsvordrucke und Rechtsvorschriften
Hinweise und Unterlagen zum Antragsverfahren, sowie Rechtsvorschriften stellt das Heimatministerium auf folgender Seite zur Verfügung:
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Downloads
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