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Förderprogramme von A – Z
JeKits
Das Programm „JeKITS – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. Allgemeine Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: JeKits.de – instrumente, tanzen, singen.
Was wird gefördert?
- JeKITS-Pauschale für die Durchführung des Programms
- Instrumentenförderung für die Schulen im Schwerpunkt Instrumente in Form der Anteilsfinanzierung. Die beteiligten Kommunen und Musikschulen werden über die Möglichkeit einer Antragstellung informiert.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden oder Gemeindeverbände, in denen Grund- oder Förderschulen am JeKITS-Programm teilnehmen
- Bei Zusammenschlüssen kann eine Kommune stellvertretend für die übrigen Verbundskommunen die Programmabwicklung übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung der beteiligten Kommunen ist vorzulegen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Fördermittel werden vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung über die JeKITS-Pauschale wird unmittelbar vom Ministerium an die beteiligten Kommunen versandt. Die Anträge für die Instrumentenförderung sind bei der örtlichen Bezirksregierung zu stellen, die die Anträge prüft und Fördergelder bewilligt.
Der Antrag ist an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.07
Domplatz 1-3
48143 Münster
zu richten. Anträge für die Instrumentenförderung sind digital über das Portal Kulturweb zu stellen: KULTUR.web Online-Antragsverfahren Login (nrw.de).
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
Die Kommunen und die Musikschulen werden bezüglich der Antragsmöglichkeiten und der entsprechenden Fristen benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die mitgeteilten Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d.h., dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen, die bereits ab dem Zeitpunkt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Förderung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis am Ende der geförderten Maßnahme. Sofern der Verwendungsnachweis noch nicht digital über das Portal Kulturweb eingereicht werden kann, kann das unter Downloads abrufbare Formular genutzt werden. Gleiches gilt für die Mittelabrufe.
Rechtsvorschriften
- Landeshaushaltsordnung (LHO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung, ANBest-P, ANBest-G (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturgesetzbuch (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
- Verwendungsnachweis (docx, 42 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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