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Förderprogramme von A – Z
Künstler:innen in die Kitas
Was wird gefördert?
- Projekte mit 40 Einheiten à 90 Minuten
- Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen
- Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden
Wer wird gefördert:
- Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen
Wie wird gefördert:
- auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG und der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise
- Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung
- Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten
Antragstellung und Fristen:
Die Antragstellung ist ab dem 01.01.2023 möglich. Seit 2021 ist die Antragstellung nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig): www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag
Die Anträge für mehrere Einrichtungen einer Gemeinde / eines Trägers sind gebündelt zu stellen.
- Weitere Informationen zum Förderprogramm Künstler:innen in die Kitas (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Informationen zur Förderpolitik des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 146 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 29 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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