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Arzneimittel, Pharmazie


Arzneimittel

Laboruntersuchungen

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Die Bezirksregierung Münster überwacht den Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen. Interessant ist, welche Produkte dabei unter den Begriff „Arzneimittel“ fallen:
Das sind nicht nur die Präparate, die in der Apotheke erhältlich sind oder vom Arzt verabreicht werden, wie Tabletten, Kapseln, Salben, Cremes, Husten-Säfte, Tropfen, Impfstoffe und Infusionslösungen. Sondern auch Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Arzneimittel erkannt werden.

Das Arzneimittelgesetz gilt zum Beispiel auch für medizinische Gase, bio- und gentechnologisch hergestellte Wirkstoffe, Blut und Blutprodukte, radioaktive Arzneimittel, Gewebe und Gewebezubereitungen wie Knochen, Gefäße und Augenhornhäute.

Zu den Überwachungsaufgaben der Bezirksregierung gehören die:

  • Klinische Prüfung von Arzneimitteln
  • Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen
  • Inverkehrbringen von Arzneimitteln
  • Handel mit Arzneimitteln und Wirkstoffen
  • Import von Arzneimitteln und Wirkstoffen
  • Export von Arzneimitteln
  • Sicherheit von Arzneimitteln

Weitere Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arzneimitteln stehen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind, werden in § 67 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgeführt.

Regelmäßige Inspektionen

Die entsprechenden Firmen und Einrichtungen werden in regelmäßigen Abständen und aus besonderen Anlässen, beispielsweise bei Änderung der Erlaubnis oder Bedenken gegen die Arzneimittelsicherheit, inspiziert.

Mit den Aufgaben und der Verantwortung, die die Bezirksregierung Münster im Rahmen der Routineüberwachung im Arzneimittelbereich und bei der Gefahrenabwehr übernimmt, trägt sie entscheidend zur Sicherheit der Patienten bei.

Für alle Belange, die Tierarzneimittel betreffen, ist in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig.

Grafik Arzneimittel

© Bezirksregierung Münster

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Für die Zulassung von Arzneimitteln ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, bei Blut und Blutprodukten ist es das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen. Wird eine europaweite Zulassung eines Arzneimittels angestrebt, ist der Zulassungsantrag bei der „European Medicines Agency" (EMA) in London zu stellen.


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Arzneimittelexport


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Arzneimittelvertrieb / Pharmazeutischer Unternehmer


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Wirkstoffimport


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